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[Projekt] Recht und Gesetz in Entenhausen - Druckversion

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Recht und Gesetz in Entenhausen - Entenfan - 21.01.2018

Recht und Gesetz in Entenhausen – Juristische Grundsätze und Besonderheiten
 
1.    Einleitung
 
Recht und Gesetz sind in den Comics rund um den Kosmos Entenhausen immer wieder von zentraler Bedeutung. Sei es, um begangene Straftaten zu ahnden, sich durch clevere Tricks und Steuerschlupflöchern sich der Zahlung eben solcher zu entgehen oder ganz banal auf der Ebene des gepflegten Nachbarschaftsstreits, der nicht selten vor Gericht endet.
 
Wenn man sein Sichtfeld erweitert wird es eigentlich unübersehbar, dass jede Geschichte rund um die Entenhausener nicht ohne ein Rechtssystem auskommt. Die Neffen schließen einen einfachen Kaufvertrag über drei große Portionen Eiscreme, obwohl sie noch minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig sind? Der Industriemagnat Dagobert Duck zahlt seinem Neffen Donald Duck lediglich 30 Kreuzer in der Stunde, wo bleiben da die Arbeitnehmerrechte aus dem Arbeitsvertrag? Detektiv Micky Maus oder Superheld Phantomias gehen auf Verbrecherjagd, aber müssen sie auch vor Gericht als Zeuge aussagen?
 
Es gibt viele gute Gründe, sich einmal näher mit dem Rechtssystem von und in Entenhausen zu beschäftigen. Impulse für diesen Aufsatz kamen aus dem „Entenhausener Gesetzbuch“ (ECC 2017).
Wenngleich wir als Leser ab und zu ein Gerichtsverfahren miterleben dürfen, liegen einige Grundsätze der Entenhausener Rechtsordnung (noch) im Dunklen. Daher möchte ich versuchen, nicht nur ein bisschen Ordnung, sondern vor allen Dingen Licht in die Rechtsmaterien in Entenhausen zu bringen und begebe mich auf Spurensuche durch die Entenhausener Gesetzeswerke!
 
Dabei kommt es mir nicht nur darauf an, ob das Entenhausener Recht mit dem Deutschen Recht im Einklang steht. Oft gibt es im Entenhausener Recht Besonderheiten, Rechtsansichten und Ausnahmeregelungen die nach unserem Verständnis von Gerechtigkeit in keinster Weise zu vertreten sind! Nein, Entenhausen ist und bleibt etwas Besonderes. Auch in Sachen Recht und Gesetz.
 
Zunächst möchte ich zu den Ursprüngen der Entenhausener Rechtsordnung zurückkehren und einige denkbare Entwicklungen aufzeigen. Interessant ist auch ein Blick auf das Gesetzgebungsverfahren in Entenhausen. Anschließend wenden wir uns dem Über- und Zwischenstaatlichen Recht zu, wenn davon überhaupt die Rede sein darf…
 
Dagegen gibt es über die Entenhausener Richter so einiges zu berichten, die über Recht und Unrecht zu entscheiden haben. In einem weiteren Gliederungspunkt möchte ich versuchen, ein paar Rechtsgrundsätze der Antike mit dem Entenhausener Gerichtsverfahren zu vergleichen und skizzieren, wie die Prozesse ablaufen. Kurz ist es zudem sinnvoll, das Verhältnis zwischen Öffentlichem Recht (d.h. dem Handeln der Träger der staatlichen Gewalt) und dem Privatrecht (bzw. Zivilrecht) zu analysieren.
 
Der Schwerpunkt dieses Projektes soll allerdings auf den speziellen Teildisziplinen des Entenhausener Rechts liegen, die entweder besonders oft oder besonders selten eine Rolle vor Gericht spielen. Von zentraler Bedeutung ist unzweifelhaft das Strafrecht. Im Privatrecht soll der Fokus auf dem Vertragsrecht (Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis), dem Eigentumsrecht und dem Erbrecht liegen.
 
Es folgt ein Intermezzo zum Arbeitsrecht und dessen Zwitterstellung im Entenhausener Rechtssystem.
 
Bevor wir uns an einer Konklusion über die Gerechtigkeitsfrage in Entenhausen nähern, widmen wir uns einigen Randgebieten des Entenhausener Rechts. Zum einen bereitet es mir ein Vergnügen, mich über das Sozialrecht und die soziale Absicherung in Entenhausen auszulassen, andererseits kann in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf das Entenhausener Steuerrecht nicht schaden. Das Nachbarschaftsrecht soll die nebensächlichen Rechtsdisziplinen abrunden.
 
Über weitere Rechtsgebiete und Rechtsfragen können wir uns bei Interesse auch künftig austauschen!
 
Viel Vergnügen beim Streiten über Sinn und Unsinn von Recht und Gesetz in Entenhausen! Frech
 




P.S. Ich versuche, die Ausführungen in Tribut an Justizrat Wendig mit lateinischen Aussprüchen des Römischen Rechts anzureichern. =) Dagegen wird auf Paragraphenverweise weitestgehend verzichtet, da wir als Laien auch ohne ellenlangen Paragraphenketten auskommen.

2.    Ursprünge der Entenhausener Rechtsordnung, Gesetzgebungsverfahren und Rechtsfortbildung
 
Beginnen wir unsere Reise in das Entenhausener Recht „ab ovo“, also vom Ei an. Das ist in Entenhausen eine wörtlich zu nehmende Redewendung, fängt die Rechtsfähigkeit der Bewohner von Entenhausen doch zumeist „vom Ei" an.
 
Das wenige, was es über die Urzeit des Entenhausener Rechts zu berichten gibt, ist kaum der Rede wert. Spannend wird es erst mit der Anerkennung der Juristerei als eigenständige Wissenschaft.
So definiert Kaiser Justinian bereits im 529 n. Chr. Erstellten „Corpus juris civilis“:
 
„Die Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der göttlichen und menschlichen Dinge, die Wissenschaft dessen, was Recht und was Unrecht ist. Die Gebote des Rechts sind folgende: Ehrenhaft leben, den Nächsten nicht schädigen und jedem das Seine zukommen lassen.“
 
Das trifft es in meinen Augen schon recht gut. Die Ursprünge der Entenhausener Rechtsgrundsätze sind eng verbunden mit der geographischen Lokalisation dieser Stadt bzw. dieses Stadtstaates. Während die italienischen Autoren logischerweise vom Römischen Recht der Vorzeit und deren Entfaltungen in der Regelungswut des Europarechts geprägt sind, wird Entenhausen nicht selten auf dem amerikanischen Kontinent verortet. Dort ist aber seit der Kolonialzeit die angelsächsische Rechtstradition verortet, die sich im Laufe der Jahrhunderte zu einer eigenen amerikanischen Rechtsordnung entwickelt hat. Als Beispiele wären das Geschworenengericht oder der Case-Law-Grundsatz zu nennen.
 
So kommt man wohl oder übel zu dem Schluss, dass in Entenhausen ein Mix aus Römisch-Kontinentaleuropäischen Recht der Neuzeit und Angelsächsisch-Angloamerikanischem Rechts vorherrscht. Bezüge aus beiden Rechtskreisen finden sich von Zeit zu Zeit in den Comics. Die schließen sich freilich nicht immer aus, bieten den Autoren aber Gelegenheit, ihre Geschichten durch juristische Spitzfindigkeiten auflösen zu lassen, deren Lösungsansätze zumindest fragwürdig erscheinen.
 
Ich erwähnte bereits das amerikanische Case-Law-Recht, auch Fallrecht genannt. Dessen Überzeugungen nach kommt dem Richter auch eine rechtsetzende, rechtgebende Funktion zu. Seine Entscheidung in konkreten Einzelfällen (Kasuistik) wirkt stärker als das geschriebene Gesetz! Der Richter bedient sich der Entscheidungen oft längst vergangener Streitigkeiten (Präzedenzfälle), was den Rechtsfindungsprozess enorm erleichtern kann: Einmal so entschieden, wird auch künftig so entschieden. Das führt nicht selten zu abstrusen, kuriosen und komischen Urteilen!
 
Das Fallrecht kommt in Entenhausen häufig zur Anwendung. Es hat allerdings den Nachteil, dass man die alten Entscheidungen erst einmal kennen muss, ja überhaupt Kenntnis davon haben muss, dass es schon einmal ein Verfahren in gleicher Sache gegeben hat! Denn da liegt die Ente im Pfeffer: Ein nur „ähnlich“ gelagerter Fall muss nicht zwangsläufig identisch entschieden werden wie der Präzedenzfall. Es kann im Zweifelsfall auch nur „ähnlich“ geurteilt werden. Da ist es doch ein Segen, dass festgeschriebene Gesetze die Rechtslage (i.d.R.) eindeutig klären! Oder wie ein Dozent zu sagen pflegte: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“.
 
Was aber Gesetz ist und vor allen Dingen wird, ist in Entenhausen selten auf den ersten Blick zu erkennen. Überhaupt wissen wir so gut wie nichts zum Gesetzgebungsverfahren in Entenhausen. Wer hat das Initiativrecht? Wer prüft die Gesetzesvorlagen? Wer bestimmt über formelle und materielle Rechtmäßigkeit? – Fragen über Fragen, für die es leider zu wenige Antworten gibt. Dafür wären mehr Kenntnisse über die Staatsform von Entenhausen nötig, die die Staatsorgane vorgeben und mit Rechten und Pflichten ausstatten. Im Grunde bekommen wir es nur mit dem Bürgermeister zu tun, der entweder im Alleingang entscheidet (ohne Gewaltenteilung) oder manchmal die Zustimmung des Stadtrates einholen muss. Unklarheit besteht auch darüber, ob die Entenhausener am demokratischen Gesetzgebungsprozess beteiligt werden. Gibt es Volksbegehren in Entenhausen, bei denen Bürger Gesetzesentwürfe einreichen dürfen? – Wir wissen es nicht.
 
Fakt ist, dass die Rechtsfortbildung in Entenhausen sich mehr oder weniger allein auf die Person des Richters stützt. Die richterlichen Entscheidungen sind verbindlich und Grundlage für künftige Streitigkeiten. Die Richter sind demzufolge dazu angehalten, einen extremen Erfahrungsschatz aufzubauen und sich immer über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Apropos: Gesetze entstehen in Entenhausen ab und an auch als Reaktion auf eben solche aktuellen Entwicklungen. Allerdings werden diese eher als Verbote anstatt als Gebote formuliert und verbieten den Bürgern bestimmte Handlungen (bzw. Unterlassungen).
 
Über die weiteren Rechtsquellen in Entenhausen ist ebenso wenig bekannt. Offensichtlich gibt es ein Strafgesetzbuch und ein Zivilgesetzbuch. Eine wie auch immer gelagerte Verfassung muss es wohl auch geben, wobei die staatliche Ordnung von Geschichte zu Geschichte variiert oder überhaupt keine Rolle spielt. Gewohnheitsrecht spielt eine übergeordnete Rolle: In den Fällen, wo die Entenhausener kein geschriebenes Recht besitzen, ist zu beachten, was durch Sitte und lange Gewohnheit eingeführt worden ist. Diese einzelfallartige Prüfung kommt dabei stets den Richtern zu.

3.    Verfassungsrecht, Über- und Zwischenstaatliches Recht
 
Wie bereits geschildert gibt es in Entenhausen sehr wahrscheinlich ein Verfassungsrecht, von dem wir aber nicht genau wissen, welche Grundsätze der stattlichen Ordnung es aufstellt. Ohne Zweifel gibt es in Entenhausen eine Demokratie, welche die Herrschaft des Volkes als höchste Priorität ansieht. Genauer lässt sich die Entenhausener Staatsform nicht einordnen. Manchmal gibt es direktdemokratische Elemente wie die direkte Wahl des Bürgermeisters, der Stadtrat setzt sich allerdings aus gewählten Abgeordneten zusammen.
 
So kommen wir zu dem Schluss, dass die Linien zwischen Gesetzgebender und Ausführender Gewalt verwischen. Die Formen der Legislative liegen im Dunkeln, die Exekutive fällt den Entenhausener Verwaltungen (Behörden) oder Trägern des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) zu.
Fest steht allerdings: Die Entenhausener Gerichte sind so gut wie immer absolut unabhängig und die Judikative Gewalt damit von den anderen Gewalten getrennt. Sie haben damit eine Sonderrolle im Staatsaufbau von Entenhausen und sind niemand anderem als dem Gesetz selbst unterworfen.
Die Medien als oft genannte „Vierte Gewalt“ werden an dieser Stelle vernachlässigt, allerdings kommt man nicht umhin, die vielseitige Medienlandschaft in Entenhausen in den demokratischen Entscheidungsprozess einzubeziehen.
 
Spannend sind die Überlegungen zu einem „überstaatlichen Recht“ in Entenhausen, quasi ein Rechtssystem, dass Vorrang vor den Entenhausener Gesetzen genießt. In Analogie zur Europäischen Union kommt hier eigentlich nur eine Art „Union von Calisota“ oder „Vereinigte Staaten von Calisota“ in Betracht. Dann müssten Entscheidungen, die in diesen höheren Gremien getroffen worden sind, auch in niedrigeres Recht umgesetzt (und ratifiziert) werden. Im Endeffekt landet man jedoch wieder bei der Frage, wo Entenhausen liegt und wie die Ordnung aufgebaut ist.
 
Allerdings gibt es in den Comics von Zeit zu Zeit auch andere Städte, in denen die Entenhausener unterwegs sind oder Besuch von dort empfangen. Im dazugehörigen Duckipedia-Eintrag (S. hier) findet man Nachbarorte von Entenhausen wie Erpelstadt, Gansbach oder Quackenbrück. Es stellt sich die Frage: Gilt dort auch „Entenhausener Recht“ oder „Erpelstädter Recht“? Gibt es ein überstaatliches „Recht von Calisota“?
 
Der Einfluss- und Machtbereich der Entenhausener Rechtsordnung scheint jedenfalls begrenzt zu sein. Wenn straffällig gewordene Personen die Flucht über die Grenze anstreben, nimmt die Entenhausener Polizei sofort die Verfolgung auf! Wer die Grenze passiert, entzieht sich folglich der Verfolgung durch Entenhausener Strafbehörden. Leider ist nichts über Auslieferungsabkommen oder einer übergeordneten Polizeiinstanz á la Interpol bekannt. Von der Strafverfolgung auf „internationalen Gewässern“ vor den Küsten Entenhausens oder in Flugzeugen mit Entenhausener Heimatflughafen will ich lieber gar nicht erst anfangen…
 

P.S. Wer sich schon einmal gefragt hat, wo deutsches Recht gilt, wird in einem Atlas schnell fündig. Grenzen sind dort gut zu erkennen. Aber hat sich schon einmal jemand die Frage gestellt, WIE HOCH Deutschland ist oder – anders gefragt - wie hoch man in den Weltraum düsen muss, damit deutsches Recht nicht mehr gilt? – Ja, hat. Nach herrschender Meinung gilt nationales Recht „so hoch“, wie ein normales Passagierflugzeug fliegen kann. Also irgendwo zwischen 10.000 und 15.000 Metern.

4.    Der Richter als Amtsperson im staatlichen Auftrag
 
Als wir uns über die Rechtsfortbildung in Entenhausen unterhalten haben, habe ich bereits einige Dinge zu Richterfigur in Entenhausen gesagt. Die „Richterfigur“ ist immer groß und kräftig gebaut und wird eigentlich jederzeit von einer Eule (oder einem Uhu?) verkörpert. Die Eule ist Sinnbild für Weisheit und einen klaren Geist, damit ideal geeignet für die Besetzung des Richteramtes. Auffällig: Damit sind schon zwei Personen, die den Staat vertreten, mit einer Tiersymbolik belegt. Der Richter als Eule/Uhu/Kauz, der Bürgermeister als Schwein. Interessante Beobachtung!
 
Der Richter leitet das Gerichtsverfahren und fällt am Ende das Urteil. Er hört die Streitparteien an, nimmt das Beweisverfahren auf und lädt ggf. Zeugen in den Zeugenstand vor. Das sind nur einige Aufgaben, die der Richter auch in Entenhausen zu erfüllen hat. Mit seinem Holzhammer sorgt er für Ruhe im Gerichtssaal und verleiht – zum Leideswesen des angeklagten – seinen Urteilen spürbar Nachdruck. In seiner schwarzen Robe verkörpert er den Staat als solches, agiert aber in dessen Auftrag. Manchmal bereitet ein Staatsanwalt die Anklage vor. Ein Gerichtsschreiber nimmt das Protokoll auf und der Gerichtsdiener versorgt den Richter mit Akten, Beweismitteln etc.
 
Wie bereits gesagt hat der Richter viele Befugnisse vor Gericht, um die Wahrheit zu ergründen. Aber merke: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
In diesem Zusammenhang fällt mir der römische Grundsatz ein:
„Gegen das Gesetz handelt, wer tut, was das Gesetz verbietet. Es umgeht aber das Gesetz der, der zwar genau den Wortlaut des Gesetzes beachtet, sich aber um seinen Sinn herumdrückt.“ Das bedeutet also, dass der Richter auch immer den Sinn und Zweck jeder Rechtsnorm (Ratio Legis) kennen muss, denn dieser ist von erheblicher Bedeutung für die Urteilsfindung, wenn der Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig ist. Ein Richter muss aber auch dann nach dem Gesetz entscheiden, wenn es seiner Rechtsauffassung widerspricht. Das bringt manchen Richter gerade bei Gerichtsverhandlungen mit Dagobert Duck, der Rechtsnormen gerne nach seinem Gutdünken dreht und wendet, zur Verzweiflung…

5.    Vor Gericht: Allgemeine Rechtsgrundsätze zwischen den Parteien
 
„Vor dem Gericht (In foro) sind alle gleich.“ (Ius respicit aequitatem = „Das Recht achtet die Gleichheit“). Das gilt auch in Entenhausen als ultimatives Prinzip der Rechtsprechung. Es ist unerheblich, ob der insolvente Habenichts Donald Duck oder der in seiner Barschaft schwimmende Fantastilliadär Dagobert Duck vor einem Gericht sein Recht einfordert.
 
Dabei entscheidet der Richter stets „Ex aequo et bono“, „Nach Recht und Billigkeit“. Was er als gerecht empfindet, drückt er in diesem Urteil aus. Dieses System findet sich vor allem im common law und bei Schiedsgerichten allgemein.
 
Wie im heutigen angelsächsisch beeinflussten Recht fällte der Richter das Urteil oftmals nicht selbst, sondern setzte lediglich das von den Geschworenen beschlossene Votum um.
 
Das eigentliche Verfahren beginnt meistens mit dem Verhör des Beklagten. Falls sich kein Unschuldsbeweis und keine Rechtfertigung erkennen lässt, wird ein Gerichtstermin festgesetzt. In Entenhausen fällt beides i.d.R. zusammen bei der ersten Verhandlung.
Der Beklagte hat vor Gericht zu erscheinen, unentschuldigtes Fernbleiben wird als Schuldeingeständnis gewertet. In Entenhausen kann der Richter den Beklagten auch in Abwesenheit verurteilen.
 
Beim Gerichtstermin eröffnet der Kläger bzw. sein Vertreter (advocatus) das Verfahren. Der Beklagte antwortet darauf. Anschließend haben beide Parteien die Möglichkeit, sich gegenseitig zu befragen. Der Richter achtet darauf, dass auch die andere Seite angehört werden soll (Audiatur et altera pars)
In Entenhausen ist es ein normaler Grundsatz, dass in einem Gerichtsverfahren immer beiden Seiten das Recht zugesprochen wird, sich zu äußern.
 
Es folgt ein Beweisverfahren, bei dem Zeugenaussagen, Geständnisse und natürlich unzählige Beweismittel zugelassen sind. Es versteht sich von selbst, dass der Richter alle Fakten kennen muss und nach den Tatsachen (de facto) zu entscheiden hat. Allerdings kann niemand Zeuge in eigener Sache sein (Nemo testis in propria causa).
 
Dem Kläger obliegt die Beweislast (Actori incumbat probatio) (Ausnahmen z.B. im Verbraucherschutzrecht werden hier vernachlässigt).
Was nicht vorgetragen ist und somit nicht zu den Akten gelangt ist, wird bei der richterlichen Entscheidung nicht berücksichtigt (Quod non est in actis, non est in mundo = Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt“). Immer wieder kommt es in Entenhausen zu bewussten Falschaussagen, um sich mit Lug und Betrug ein Recht zu erschleichen. Doch der lateinkundige Richter weiß: „Fraus omnia corrumpit“ - „Betrug macht alles zunichte“. Wer vor Gericht lügt und absichtlich falsche Aussagen macht, wird vom Richter auch nicht mehr ernst genommen. Schlimmstenfalls droht eine Anzeige, denn auch in Entenhausen ist jeder verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sprechen.
 
Zu beachten ist weiterhin, dass jede durch Gerichtsurteil beschlossene Strafe auf einem Gesetz beruht, das diese Strafe vorsieht. Es gilt der Grundsatz „Nullum crimen, nulla poena sine lege“ - „Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“. Dabei ist es nicht erheblich, ob der Beklagte dieses Gesetz auch kannte, denn „Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe“ (Ignorantia legis non excusat).
Das Verbot der doppelten Strafverfolgung ist in Entenhausen selten von Bedeutung. Niemand darf zweimal aufgrund der gleichen Sache verurteilt werden (Ne bis in idem).
 
Immer mal wieder taucht jedoch der alte Spruch „Iudex non calculat“ auf – und da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen: „Der Jurist rechnet nicht“. Bei den hohen Geldbeträgen, die in Verfahren mit Dagobert Duck vorkommen, kann einem ja auch ganz schön schwindelig werden… Eigentlich ist aber damit gemeint, dass nicht die Anzahl der Argumente vor Gericht zählt, sondern deren Überzeugungskraft.


RE: Recht und Gesetz in Entenhausen - Entenfan - 27.01.2018

6.    Das Verhältnis von Öffentlichem Recht und Privatrecht in Entenhausen
 
Auch in Entenhausen wird in der Juristerei zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht unterschieden. Diese strikte Trennung ist nicht immer ganz einfach, insbesondere bei komplexeren Fallgestaltungen mit mehreren Beteiligten. Für die korrekte Beschreitung des korrekten Rechtsweges ist es allerdings unerlässlich, sich die Unterschiede von Öffentlichem Recht und Privatrecht vor Augen zu führen.
 
Das Öffentliche Recht kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen einem Bürger und dem Staat besteht. In Fachkreisen wird vom „Hoheitsträger“ (z.B. einer Behörde) und einem Rechtsunterworfenen (klassisch: Der Bürger!) gesprochen. Der Begriff der Staatsorgane ist hier weit auszulegen, sodass alle Institutionen, die im staatlichen Auftrag handeln (also auch sog. „Beliehene“ wie der Bezirksschornsteinfeger) und für Organisation sowie Funktionalität des Staates sorgen, als Hoheitsträger gelten. Öffentliches Recht ist nach der Sonderrechtstheorie immer dann betroffen, wenn die entscheidende Norm eine solche ist, die ausschließlich Träger der öffentlichen Verwaltung zum Handeln berechtigt.
 
Ein gutes Beispiel für Öffentliches Recht ist das Verwaltungsrecht, welches die Verbindung zwischen der Öffentlichen Verwaltung und der Bürger regelt. Dazu zählen u.a. das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht. Die Ansicht, auch das Strafrecht sei zum Öffentlichen Recht zu zählen, ist bis heute umstritten – daher wird in der Literatur regelmäßig die Eigenständigkeit des Strafrechts betont.
 
In Entenhausen kommt das Öffentliche Recht nur selten zur Geltung. Als Leser bekommen wir davon nur etwas mit, wenn staatliche Organisationen rechtsetzend oder rechtgestaltend tätig werden. Im Regelfall haben wir es dann mit einem erlassenen Bescheid (sog. Verwaltungsakt) zu tun, der inhaltlich hinreichend bestimmt sein muss und sowohl den formellen als auch den materiellen Anforderungen entsprechen muss. Ein formell oder materiell rechtswidriger Verwaltungsakt ist nichtig, beispielsweise wenn die zuständige Behörde nicht erkennbar ist oder das Recht falsch angewandt wurde.
 
Zu unterscheiden ist weiterhin in die Leistungsverwaltung und die Eingriffsverwaltung. Der Laie merkt sich die Eselsbrücke: „Leistungsverwaltung gibt, Eingriffsverwaltung nimmt“. Den größten Stellenwert nimmt in der Entenhausener Verwaltung definitiv die Eingriffsverwaltung ein. Die Finanzämter erlassen alljährlich ihre gefürchteten Steuerbescheide. Auffällig ist dabei, dass der Entenhausener vielseitige Rechte beim Erlass von Verwaltungsakten zukommen. Nicht selten treffen Finanzbeamte sog. Ermessensentscheidungen. Indem der Gesetzgeber der Verwaltung auf der Rechtsfolgenseite einer Norm Ermessen einräumt, kann die Verwaltung eigenständig – innerhalb des gesetzlichen Rahmens – über ihr Tätigwerden entscheiden. Damit liegt es in ihrer Hand, „ob“ sie tätig werden möchte (= Entschließungsermessen) und wenn sie dies bejaht, „wie“ sie tätig werden will (= Auswahlermessen). Bei eher untergeordneten Maßnahmen wie der Verhängung eines Bußgeldes wegen Parkens im Halteverbot kann das Ermessen über alle Maße hinaus ausgeweitet werden – je nach Stimmungslage des Verkehrspolizisten. Nebenbei sei bemerkt, dass es in Entenhausen kein Ordnungsamt gibt, welches für Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Diese Aufgaben übernimmt sämtlich die Entenhausener Polizei.
 
Das Privatrecht (synonym auch Zivilrecht oder Bürgerliches Recht, die aber i.e.S. nur Teile des Privatrechts sind) wiederum regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern und Bürgern. Die Bürger sind als Rechtssubjekte einander gleichberechtigt. Privatpersonen können jederzeit in ein Rechtsverhältnis treten oder auch darauf verzichten. Grundsätzlich wird unterschieden in Allgemeines Privatrecht (im EGB wie im BGB: Allgemeiner Teil, Erbrecht, Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht) und in Besonderes Privatrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht etc.).
 
Demzufolge ist auch in Entenhausen das Privatrecht maßgeblich, wenn Entenhausener miteinander Verträge schließen, sich einander als Gläubiger und Schuldner gegenüberstehen, Schadensersatzansprüche etc. geltend machen oder über Eigentumsfragen streiten. Auch das erleben wir von Zeit zu Zeit im ansonsten friedlichen Entenhausen, meistens aufgrund der Motivation eines einzelnen streitsuchenden Wüterichs.



7.    Teildisziplinen des Entenhausener Rechts von zentraler Bedeutung
 
Kommen wir nun zu den Teildisziplinen des Entenhausener Rechts, die von zentraler Bedeutung sind.
 
7.1 Das Strafrecht – Schutz von Rechtsgütern durch kriminelle Handlungen
 
Mit Abstand am häufigsten Bestandteil der Comicgeschichten aus Entenhausen ist das (Entenhausener) Strafrecht. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechtsfolgen festgelegt sind.
 
Die Einschätzung, welche Taten mit Strafe belegt werden müssen, ist je nach Kulturkreis und im Laufe der Geschichte verschieden – so auch in Entenhausen. Welche Rechtsgüter als schützenswert erachtet werden, wird von der Gesellschaftsform in einem Staat bestimmt.
 
Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens. Demzufolge hat es die Aufgabe, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten. Dies ist auch in Entenhausen der Fall, wie an den oft gescheiterten Resozialisierungsversuchen der Panzerknacker.
 
Als Strafen sind Geldstrafen (i.d.R. zu bestimmten Tagessätzen), die Ableistung von Sozialstunden für gemeinnützige Zwecke oder Haftstrafen vorgesehen. Die Todesstrafe wird in Entenhausen nicht praktiziert.
 
Das Entenhausener Strafgesetzbuch sieht ferner die Straftatbestände mit dem Hauptaugenmerk auf Eigentumsdelikte vor. Gewalttaten mit besonders schwerem Strafmaß wie bei Mord sind darin so gut wie unbekannt. Das liegt daran, dass in Entenhausen solche Straftaten prinzipiell nicht begangen werden, da die Comics gewaltfrei und kinderfreundlich sind. Daher ist es nicht verwunderlich, dass wir als Leser niemals Zeuge eines Mordprozesses sind.
Hauptsächliche Anwendung findet das Entenhausener Strafgesetzbuch bei Diebstählen, Betrug, Geldfälscherei, räuberischer Erpressung, Unterschlagung und selten Körperverletzung. Aber auch Ausspähen von Daten, Sabotage oder der Planung von (cyber-)terroristischen Angriffen (z.B. durch Erfindungen des Schwarzen Phantoms) wird in Entenhausen schwer geahndet. Nicht zu verachten sind auch die Auswirkungen bei Beamtenbeleidigung.
 
Das Entenhausener Gefängnis ist stets gut besucht und trägt meistens den Beinamen “Besserungsanstalt“. Die Insassen werden mit geräumigen Zellen (i.d.R. mit Doppelstockbetten und ohne Meerblick), warmen Mahlzeiten und einer eigenen Gefängnisbibliothek im Grunde recht gut versorgt. Das Gefängnis wird zwar stark bewacht, jedoch kommt es immer wieder zu Ausbrüchen, z.B. durch Untertunnelung. Wie auch in der (deutschen) Realität ist der Ausbruch aus dem Gefängnis allerdings keine eigene Straftat.
 
Von besonderer Bedeutung für das Funktionieren der Entenhausener Strafjustiz sind Detektive und Superhelden. Privatdetektiv Micky Maus verhilft Kommissar Hunter bei zahllosen Verbrechen zum Durchbruch und stellt den Täter oft im Alleingang. Im Anschluss legt er vor Gericht die Beweisketten dar und tritt als Zeuge auf. Mit Recht darf behauptet werden, dass der Mäuserich für die Kriminalitätsbekämpfung in Entenhausen unabdingbar ist. Das Gleiche gilt für Held Phantomias, der gewissermaßen per du mit den Gesetzeshütern in Entenhausen ist. Er kämpft gegen das organisierte Verbrechen in Entenhausen, aber auch gegen verrückte Einzeltäter. Dabei greift er auf sein beeindruckendes Waffen- und Ausrüstungsarsenal zurück. Obwohl seine Identität geheim ist, arbeitet er eigenständig für die Entenhausener Polizei. Es ist nicht davon auszugehen, dass Phantomias vor Gericht tatsächlich gegen die Schurken aussagt. Offensichtlich wurde das Entenhausener Strafgesetzbuch dahingehend um ein eigenes Kapitel über Superhelden wie Phantomias oder Supergoof ergänzt und diese mit individuellen Rechten im Bereich der Strafverfolgung ausgestattet. Sie müssen ihre Beweise nicht immer unter normalen rechtsstaatlichen Bedingungen abliefern; so benötigt ein Kommissar Hunter im Gegensatz zu Phantomias bei Hausdurchsuchungen eine richterliche Durchsuchungsanordnung (Vgl. dazu das Phänomen „Früchte des vergifteten Baumes“ ).
 
 
7.2 Das Privatrecht – Wir sehen uns vor Gericht!
 
Wie bereits unter Gliederungspunkt 6. Erläutert, kommt das Privatrecht immer dann zum Tragen, wenn Bürger als gleichberechtigte Rechtssubjekte gegeneinander gerichtlich vorgehen wollen. Folgend ein Blick über die wichtigsten Angelegenheiten im Entenhausener Privatrecht.
 
7.2.1. Die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis
 
In Entenhausen können Bürger als natürliche Personen miteinander Verträge schließen. Es gilt weitestgehend Vertragsfreiheit – Ob jeder Vertrag der Schriftform entsprechen muss, ist jedoch unklar. Manchmal genügt das gesprochene Wort oder das „schlüssige Verhalten, ein Vertragsverhältnis eingehen zu wollen“. „Pacta sunt servanda“ ( = Verträge sind einzuhalten) ist als Grundnorm jeden Vertragsrechts auch in Entenhausen von zentraler Bedeutung. Ebenfalls ist beim Auslegen von Verträgen der wahre Wille der Vertragsparteien zu erforschen.
 
Von einem Vertrag kann immer dann ausgegangen werden, wenn (mindestens) zwei Vertragsparteien (es ist umstritten, ob natürliche Personen Verträge mit sich selbst schließen können, s. Ich-AGs) ein auf gegenseitigem (sog. Synallagmatisch) Nehmen und geben beruhendes Leistungsverhältnis eingehen wollen. Einfach gesprochen bringt jeder Vertrag den Sinnspruch „Ich gebe, damit du gibst“ (Do ut Des) zum Ausdruck.
 
Spannend werden Vertragsverhältnisse meistens erst dann, wenn Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt werden. Verträge können neben Hauptpflichten nämlich auch Nebenpflichten enthalten, die nicht immer schriftlich fixiert sein müssen (sog. Verkehrssicherungspflichten).
 
Abgesehen von Arbeitsverträgen (s. Gliederungspunkt 8) kommen in Entenhausen oft Kreditverträge vor. Klassisch schuldet ein Schuldner dem Gläubiger die Leistung, zu 99% Geld. Kann ein Schuldner nicht leisten (Bruch der Vertragspflicht) besteht ein Schadensersatzanspruch von Seiten des Gläubigers. In den Comics ist dies die Situation zwischen dem Schuldner Donald Duck und dem Gläubiger Dagobert Duck. Der Schadensersatz manifestiert den Schaden und das Interesse des Gläubigers auf Leistung (Damnum et interesse). Durch das Vertragsverhältnis ist der Schuldner zum Eintritt eines Erfolges verpflichtet (wie auch immer dieser inhaltlich gestaltet ist). Tritt der geschuldete Erfolg nicht ein, kann der Gläubiger seinen Teil der Abmachung zurückfordern („Condictio causa data non secuta“). Entsprechend kann ein zahlungsunfähiger oder säumiger Schuldner auch zur Zwangsarbeit herangezogen werden, um seine Schuld abzuarbeiten – und das ist bei Donald Duck und dessen Schuldenliste nun wirklich keine Seltenheit.
 
Schadensersatzforderungen sind im Entenhausener Recht an der Tagesordnung und regelmäßig Streitgegenstand vor Gericht. Diese müssen nicht immer auf Rechtsverhältnissen beruhen, die durch einen Vertrag zustande gekommen sind. Rechtsverhältnisse können unmittelbar auch aufgrund von gesetzlichen Vorschriften entstehen (z.B. bei unerlaubten Handlungen oder ungerechtfertigter Bereicherung). Dem Gericht kommt die Aufgabe zu Teil, das den Schadensersatzanspruch, der also aus mehreren Paragraphen heraus entstehen kann (je nachdem, welche Vertragspflicht verletzt wurde, zu prüfen. Das bedeutet: Wenn das Gericht die Wirksamkeit eines Rechtsverhältnisses bestätigt hat, geht es ganz konkret um die Fragen: „Wer?“, „Will was?“, „Von wem?“ und „Woraus?“.
 
Im Gegensatz zum allgemeinen Schadensersatz statt Leistung ist Schmerzensgeld (Solatium) eine Seltenheit in Entenhausen. Schmerzensgeld („pretium pro doloribus“ = Geld für Schmerzen) ist ein besonderer Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden und hat Genugtuungsfunktion. Die Höhe des Schadensersatzes bzw. des Schmerzensgeldes bestimmt der Richter in einer Ermessensentscheidung und bezieht dabei den Wert der Vertragsleistung als auch die finanzielle Situation des Schuldners mit ein.
 
 
7.2.2. Das Eigentumsrecht als Kerngebiet des Sachenrechts
 
Das Sachenrecht trifft auch in Entenhausen Regelungen über bewegliche Sachen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Im Sachenrecht wird zwischen Besitz (possessio) und Eigentum (dominium) unterschieden. Nicht immer gleich erkennbar: Wer eine Sache besitzt, also aktuell die Verfügungsgewalt darüber besitzt, ist nicht immer automatisch der rechtmäßige Eigentümer.
 
Ein Gegenstand, den sich eine Person unrechtmäßig angeeignet hat, kann von ihr nicht rechtskräftig verkauft werden. Merke: Ex iniuria ius non oritur („Aus Unrecht entsteht kein Recht.“). Im Gegensatz dazu kann aber eine sog. Herrenlose Sache angeeignet werden (Res nullius cedit occupanti).
 
Obwohl es in Entenhausen ebenfalls wichtig zu wissen ist, wem eine Sache nun wirklich gehört, d.h. wer der rechtmäßige Eigentümer ist, können allgemeingültige Aussagen über das Entenhausener Eigentumsrecht nicht getroffen werden. Das liegt größtenteils daran, dass in den Comics meistens nicht rechtlich zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird. Diese Vermischung macht es schwierig, eingehend auf das Thema einzugehen (Ebenso wenig wird an dieser Stelle auf das Thema „Vermischung“ von Sachen im rechtlichen Sinne eingegangen, Interessierte können selber googlen).
 
Interessant ist das Eigentumsrecht bei Fragen rund um Gebäude und Grundstücke. In Deutschland wird die Auffassung vertreten, dass der Überbau rechtlich dem Boden folgt (Superficies solo cedit), darum teilt ein Haus auch das rechtliche Schicksal seines Grundstückes (im Gegensatz zur Regelung im Zivilgesetzbuch der DDR, wo das durchaus unterschiedlich geartet sein konnte). Ausnahmen davon sind Erbbaurechte und Fragen zum Kellereigentum, in Österreich sind zudem sog. „Superädifikate“ zulässig, d.h. man darf auf fremden Grundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers kurzzeitig Gebäude errichten (bspw. eine kleine Markthütte). In Entenhausen wird in meinen Augen eher die erste Auffassung vertreten, so ist Dagobert Duck der Eigentümer sowohl des Grundstücks als auch des Häuschens von Donald Duck.
 
Das Verbraucherschutzrecht und das Gewährleistungsrecht bei Kaufverträgen ist ab und zu Thema in Entenhausen; gerade dann, wenn sich die Entenhausener Bürger betrogen fühlen und mit gekauften Produkten unzufrieden sind. So haben beispielsweise durch Dagobert Duck vertriebene Erfindungen von Diplomingenieur Daniel Düsentrieb regelmäßig einen Sachmangel. Hier geht das Entenhausener Recht mit dem deutschen Recht ausgesprochen kongruent: Entweder der Verkäufer kann den Mangel an der verkauften Sache beheben oder er ist zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Tut er das nicht, kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen, aber das sind alles sehr komplizierte Spezialgebiete von Produkthaftung, Pflichten aus Kaufverträgen und Verbraucherschutz. Folglich gilt auch in Entenhausen: „Caveat emptor!“ ( = Käufer, sei wachsam!)! Denn offensichtliche Mängel führen zu keinen Gewährleistungsansprüchen, wenn der Käufer sie bereits beim Kauf erkennen konnte.


7.2.3. Die Grundsätze des Erbrechts
 
Spannende Geschichten aus dem Entenhausener Kosmos beschert uns alle Tage lang das Erbrecht. Das Erbrecht ist im 5. Kapitel des EGB / BGB festgeschrieben und sind kurz gesagt alle Normen, die den Übergang der Rechte und Pflichten eines Verstorbenen (Erblasser) auf andere Personen zum Gegenstand haben. Es ist ein hochrangiges Individualrecht.
 
Der Kerngedanke des Erbrechts ist die sog. Universalsukzession = die Gesamtnachfolge. Diese besagt, dass im Erbfall (Tod des Erblassers) kraft Gesetzes das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes und unmittelbar auf den oder die Erben übergeht, ohne dass es bestimmter Übertragungsakte bedarf. Der Erblasser kann dem Erben aber auch nur einzelne wertvolle Gegenstände (wie Superman #1) vererben. Man spricht dann nicht von einem Erbe, sondern von einem Vermächtnis.
 
Zentraler Gegenstand im Erbrecht ist das Testament. Grundsätzlich kann jeder sein Testament handschriftlich schreiben, wenn er testierfähig ist: Damit ist jeder Mensch bei klarem Verstand in die Lage gesetzt, frei zu entscheiden, wer einmal sein Eigentum etc. erben soll. Entsprechende Regelungen sind auch in einem Erbvertrag möglich.
 
Der wahre Wille des Erblassers ist bei der Auslegung des Testaments vorrangig zu beachten, wenn er aus dem geschrieben Wortlaut klar zu erkennen ist (sog. Vorzug des Testaments = Favor testamenti).
Ist ein wirksames Testament nicht vorhanden (weil es keines gibt oder es formelle Mängel enthält, beispielsweise mit der Schreibmaschine getippt wurde) (vgl. dazu auch die Bierdeckel-Entscheidung), greift die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen wird dann nach klaren Teilungsregelungen an die überlebenden Verwandten vererbt. Dabei zählen angeheiratete Familienmitglieder und Schwippschwager nicht zu den (Bluts-)Verwandten. Zu beachten ist, dass eine rechtsfähige Person nur erben kann, wenn sie zur Zeit des Erbfalls lebt. Einzige Ausnahme davon ist das Nasziturus-Erbrecht: Wer zur Zeit des Erbfalls bereits gezeugt, aber noch nicht geboren war, gilt als vor dem Erbfall geboren, wird also als vollgültiger Erbe behandelt. Nicht eheliche Kinder sind mittlerweile ehelichen Kindern gleichgestellt.
 
Während bei der gewillkürten Erbfolge der Erblasser per Testament über die Verfügung bei Tod bestimmt, legt die gesetzliche Erbfolge eine Bestimmung fest. Die gesetzliche Erbfolge ist gegenüber der gewillkürten Erbfolge subsidiär, d. h., sie kommt (wie oben gesagt) nur dann zum Zuge, wenn eine Verfügung von Todes wegen nicht errichtet wurde oder unwirksam ist.
 
Bei der gesetzlichen Erbfolge klären die Verwandtschaftsverhältnisse, wer zu welchen Teilen erbt. Dazu werden die überlebenden Verwandten in sog. Ordnungen und/oder Stämme eingeteilt. Wer in der zahlenmäßig kleineren Ordnung steht, erbt vor den anderen Verwandten in einer höheren Ordnung. Demzufolge erben eigene Kinder (1. Ordnung) vor Nichten und Neffen (2.Ordnung). Man nennt dieses System der Erbfolge „Parentelsystem.
 
Neben diesem Parentelsystem entscheidet innerhalb der jeweiligen Ordnung das Stammes- und Liniensystem über die Erbfolge, wenn innerhalb derselben Ordnung mehrere mit dem Erblasser verwandte Personen existieren. Während der Stamm das Abstammungsverhältnis von Stammeltern zu ihren Abkömmlingen erfasst (abwärts), ergreift die Linie das Verhältnis der Abkömmlinge zu ihren Vorfahren (aufwärts). Dieses System von Stämmen und Linien wird vom sog. Repräsentationsprinzip beherrscht, d. h., der Stamm wird durch (lebende) Stammeltern vertreten (repräsentiert), an deren Stelle bei ihrem Fortfall (z. B. durch Tod) ihre Abkömmlinge nachrücken. Solange allerdings die Stammeltern leben, repräsentieren sie allein den Stamm und schließen alle ihre Abkömmlinge, die durch sie mit dem Erblasser verwandt sind, von der Erbfolge aus.
Beispiel: Beim Tod des Großvaters (Erblasser) ist sein Sohn zur Erbfolge berufen; dessen Kinder (die Enkel des Erblassers) erben nichts. Ist aber der Sohn bereits vor dem Erblasser gestorben, treten dessen Kinder (also die Enkel) an die Stelle ihres Vaters in der gesetzlichen Erbfolge.
 
Nun ist in Entenhausen das Phänomen der Veronkelung anzutreffen. Darum sind relativ häufig entfernte Onkels verschwunden, verschollen oder verschieden (letzteres eher selten) und noch entferntere Neffen werden dann zum Erben eingesetzt. Diese Erbverfahren können sich – und darin sind sich die Realität und die Fiktionalität von Entenhausen nicht unähnlich – über ausgesprochen lange Zeiträume hinstrecken.
 
Zwar sind Ehegatten keine Blutsverwandten, ihre Erbrechte werden aber speziell geregelt. Die Faustregel besagt, dass der überlebende Ehegatte immer ein Viertel des Erbes erhält sowie ein weiteres Viertel, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gelebt haben. Die Hauptcharaktere der Entenhausen-Comics sind jedoch gar nicht verheiratet (Spontan fallen mir nur Kommissar Hunter und seine Petunia ein).
 
Generell erbunwürdig ist:
1) wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat oder in einen Zustand versetzt hat, in dem der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben;
2) wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben;
3) wer den Erblasser durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben;
4) wer sich im Hinblick auf eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung schuldig gemacht hat.
Das Erbe kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, allerdings nur innerhalb einer Verjährungsfrist von 30 Jahren.
 
Ein Erbe kann auch ausgeschlagen werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Erblasser verschuldet war. Allerdings ist die Ausschlagung des Erbes nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls möglich – es ist also Eile geboten. Ein Erbe haftet meistens unbeschränkt, d.h. auch mit seinem eigenen Vermögen vor dem Erbfall, für die Schulden des Erblassers; es sei denn, es wird ein Nachlassverwalter bestellt.
 
Oft hören wir in Entenhausen das Stichwort „Enterbung“, oft im Zusammenhang von Androhungen und Konsequenzen von Pflichtverletzungen. Mit der Enterbung entzieht der (potenzielle) Erblasser dem (potenziellen) Erben sein individuelles Erbrecht. Er kann dann das Erbe nicht antreten.
Dabei spielen die Gründe hierfür überhaupt keine Rolle! Der Erblasser muss diese auch nicht ausführlich im Testament erläutern. Allerdings kann man seine nächsten Angehörigen nur selten SO RICHTIG enterben: Der sog. Pflichtteil steht einem immer zu. Er beträgt die Hälfte des regulären Erbteils, wenn man nicht enterbt worden wäre.
 
Dieses Pflichtteilsrecht kann der Erblasser seinen nächsten Angehörigen nur unter sehr engen und im Gesetz normierten Voraussetzungen entziehen. Ein wirksam angeordneter Entzug des Pflichtteils führt dazu, dass ein nächster Angehöriger überhaupt nicht am Nachlass beteiligt wird. Die zwei wichtigsten Gründe zum Entzug des Pflichtteils liegen vor, wenn
1)  der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer anderen dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet ODER
2) sich der Pflichtteilsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten einem anderen Abkömmling oder einer anderen dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person schuldig macht. Der frühere Entziehungsgrund eines "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" ist der Erbrecht-Reform zum 01.01.2010 zum Opfer gefallen und wurde ersatzlos gestrichen, wobei dieser nur selten vor angewandt wurde. Anders als bei der Enterbung an sich muss nämlich der Erblasser den Entzug des Pflichtteils im Testament begründen!
 
Wenn also Onkel Dagobert seinen Neffen Donald Duck wieder einmal „enterben“ will, geht das im Prinzip einfacher als man denkt. Andererseits wäre man mit dem Pflichtteil aus dem Duck’schen Vermögen aus dem Geldspeicher auch gut bedient - egal, an welcher Stelle man in der gesetzlichen Erbfolge steht… Der Entzug des Pflichtteils könnte bei den Ducks mit einer weiten Auslegung des „schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser“ begründet werden, wenn Dagobert bei Donald den Vorsatz und die Schwere des Vergehens auch nachweisen kann. Natürlich erscheint es auch denkbar, dass die Erbrecht-Reform von 2010 in Entenhausen nicht ratifiziert wurde und Donald Duck ohne wenn und aber wegen Ehrlosigkeit radikal enterbt werden könnte. Aber wo steckt der Lebenswandel, wenn man immer ein Habenichts war, ist und sein wird?
 

8. Das Arbeitsrecht und seine Zwitterstellung im Entenhausener Rechtssystem
 
Das Arbeitsrecht ist ein eigenartiges Rechtsgebiet mit vielen vielen Besonderheiten, komplizierten Prinzipien und vielen verschiedenen Gesetzen. Es gibt nicht „das Arbeitsgesetzbuch“ (wie es z.B. in der DDR der Fall war). Eigentlich ist das Arbeitsrecht i.e.S. nichts anderes als Vertragsrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darum wird auch vom „Sonderprivatrecht der Arbeitnehmer“ gesprochen. Allerdings hat der Staat auch ein Wörtchen mitzureden und gestaltet die Rechtslage durch eigene Gesetze über Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Urlaub uvm. Mit. Es ist so ziemlich das einzige Rechtsgebiet, in dem die Richter an den Arbeitsgerichten das Recht durch ihre eigene Rechtsprechung fortbilden: An dem Urteil müssen sich künftige Entscheidungen und / oder Auslegungen orientieren.
 
Nach herrschender Meinung wird unter einem Arbeitnehmer derjenige verstanden, der seine Dienstleistungen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Rahmen einer von seinem Vertragspartner bestimmten Arbeitsorganisation erbringt.  Im Kern haben diese die Leistung regelmäßig unselbständiger Dienste gegen Entgelt zum Inhalt. Der Arbeitnehmer unterliegt dem Direktionsrecht des Vertragspartners hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Ort und Dauer der Tätigkeit.
 
Unter dem Arbeitgeberbegriff werden Personen zusammengefasst, die mindestens eine andere Person in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer beschäftigen und regelmäßig eine Vergütung schulden.  Arbeitgeber können sowohl als natürliche Person als auch als juristische Person des Privatrechts (AG, GmbH) auftreten und verfügen über das o.g. Weisungsrecht. Der Arbeitgeber trägt das unternehmerische Risiko und entscheidet eigenverantwortlich über die Produktionsbedingungen. 
 
Der Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, für den die zivilrechtlichen Grundsätze der
Vertragsfreiheit, Abschlussfreiheit, Formfreiheit und Gestaltungsfreiheit gelten. Aus dem Vertragsverhältnis ergeben sich für beide Vertragsparteien jeweils Haupt- und Nebenpflichten. Dies gilt auch mit Blick auf das Arbeitsverhältnis.
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers liegt in der Erfüllung seiner Tätigkeit, zu der er sich verpflichtet hat. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers liegt in der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
 
Es leuchtet ein, dass allein mit den genannten Hauptpflichten der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (das ja ein Austauschverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellt) noch nicht ausreichend beschrieben ist. Neben der Hauptpflicht des Arbeitgebers bestehen für diesen eine Reihe ungeschriebener Pflichten, die unter dem Begriff "Fürsorgepflichten" laufen, z.B.:
- den Arbeitnehmer effektiv und ausreichend zu beschäftigen,
- im Rahmen des Möglichen für menschliche Arbeitsbedingungen zu sorgen,
- die Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abzuführen,
- für eine sichere Aufbewahrung der Sachen des Arbeitnehmers zu sorgen, die dieser erlaubter Weise mitbringt. Diesen Nebenpflichten des Arbeitgebers steht die "Treuepflicht" des Arbeitnehmers gegenüber. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer z.B.:
- Betriebsgeheimnisse wahren muss,
- eine „provokatorische parteipolitische Betätigung“ zu unterlassen hat,
- einem Wettbewerbsverbot für die Zeit der Beschäftigung unterliegt (der Arbeitnehmer darf dem Arbeitgeber ggü. keinen Wettbewerb auf dessen Marktbereich machen)
 
Spannend wird es im Arbeitsrecht besonders dann, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst werden soll. Dies geschieht über den Weg der Kündigung.
Folgend zitiere ich aus meiner eigenen Hausarbeit:
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der das Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft entweder sofort oder nach Ablauf einer Frist unmittelbar beendet wird.  Die Rechtsnatur der Kündigung stellt ein Gestaltungsrecht dar. Im Sinne der Vertragsfreiheit haben sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Recht zur Kündigung. Dementgegen soll der Arbeitnehmer im Zuge des gesetzlichen Kündigungsschutzrechtes einem zwingenden Schutzbereich unterliegen.
 
Die Kündigung erfolgt kraft einer Kündigungserklärung, deren Zeit und Ort grundsätzlich uneingeschränkt sind. Abweichende Regelungen können durch Tarifverträge getroffen werden.
Daneben richtet sich die Wirksamkeit der Kündigungserklärung nach dem Grundsatz der Klarheit und Bestimmtheit. Der Beendigungswille des Kündigenden muss sich klar, eindeutig und zweifelsfrei ergeben.  Dabei muss erkennbar sein, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung begehrt wird. Zudem darf die Kündigungserklärung keinen unzulässigen Inhalt, insbesondere eine Bedingung, enthalten (Bedingungsfeindlichkeit).
 
Zu beachten ist nach heutiger Rechtslage die Schriftform der Kündigungserklärung. Zwar kann diese auch durch schlüssiges Verhalten ausgedrückt werden, ist jedoch in Ermangelung der Schriftform als nichtig zu betrachten.
Der Zugang der Kündigungserklärung als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bewirkt deren Entfaltung. Regelmäßig fallen Abgabe und Zugang zeitlich zusammen.
 
Wie das Arbeitsrecht in Entenhausen geartet ist, wissen wir leider nicht genau. Auf jeden Fall gibt es auch hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die miteinander Arbeitsverträge schließen, aus denen sich wiederum Pflichte und Rechte ergeben. Fest steht, dass Kündigungen sehr schnell vonstattengehen können und der Entlassene oft per Fußtritt aus dem Unternehmen befördert wird. Die Arbeitgeber sind diesbezüglich nicht zimperlich…
 
Arbeitsschutz wird in Entenhausen großgeschrieben, spätestens bis ein gewisser Donald D. die Baustelle oder die Magarinefabrik betritt. Nur selten mischt sich der Staat in das Arbeitsrecht ein (hpts. Kollektives Arbeitsrecht). So gibt es keinen Mindestlohn, keine festgeschriebenen Urlaubsansprüche o.Ä. Daher muss man zu dem Schluss kommen, dass die Arbeitgeber in Entenhausen die vertragsstärkere Partei sind und die Arbeitnehmer nur wenig einklagbare Rechte besitzen. Möglicherweise sieht der Entenhausener Stadtstaat auch gar keinen Handlungsbedarf, weil die Entenhausener Chefs ihre Angestellten von Hause aus immer gut behandeln. Ausnahmen mit Zylinder, Melone oder Schottenmütze bestätigen die Regel.


RE: Recht und Gesetz in Entenhausen - Entenfan - 04.02.2018

9. Teildisziplinen des Entenhausener Rechts von nebensächlicher Bedeutung
 
Während die unter Punkt 7. Erläuterten Rechtsgebiete in Entenhausen zumindest ab und an Gegenstand von Comicgeschichten sind oder wie auch immer geartet Bestandteil dessen sind, geht es in diesem Gliederungspunkt 9. Nun um Teildisziplinen des Entenhausener Rechts, die her eine untergeordnete Rolle spielen. Das muss nicht heißen, dass es sie gar nicht gibt in Entenhausen, aber sie tauchen nicht so häufig auf oder sind streitentscheidend. Darum folgen nun ein paar Ansätze zum Sozialrecht, zum Steuerrecht, zum Familienrecht und zum Nachbarschaftsrecht in Entenhausen.
 
9.1 Betrachtungen zum Sozialrecht – Der Sozialstaat Entenhausen?
 
Meine studierte Paradedisziplin ist das Sozialrecht. Aus diesem Grund mache ich mir doch manchmal Gedanken darüber, wie das Sozialrecht in Entenhausen gestaltet ist. Kann man denn überhaupt von einem Sozialstaat Entenhausen reden? Und wenn ja, wie sieht dieser aus? Ich beziehe mich folgend einmal nur auf das Sozialrecht i.e.S., welches auf Initiative des Staates basiert. Dabei versuche ich mich an den zwölf Sozialgesetzbüchern entlang zu hangeln und gehe danach noch auf ein paar weitere Sozialleistungen ein.
 
Im SGB I ist der Allgemeine Teil des Sozialrechts enthalten. Das ist im Grunde langweilig, wenn man nicht gerade wissen will, welche Sozialleistungen es überhaupt gibt und wer der zuständige Leistungsträger ist. Die sozialen Rechte eines jeden Menschen und die Bindung der Sozialleistungsträger daran sind hier verschriftlicht. Auch sind die Aufgaben des Sozialgesetzbuches erläutert und ein paar allgemeinverbindliche Regelungen für alle Träger enthalten.
 
Die beiden SGB II und SGB III fasse ich im Entenhausener Kontext zusammen. Hier geht es um Leistungen der Arbeitsförderung und der unterhaltssichernden Leistungen bei Erwerbslosigkeit, sprich: Arbeitslosengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV, s. SGB II). Eigentlich bin ich fest davon überzeugt, dass es auch in Entenhausen ein Arbeitslosengeld gibt. Schließlich lebt ein Donald Duck auch wenn er gerade ohne Job ist noch mit seinen drei Neffen zusammen, deren Schnäbel gestopft werden müssen. Allerdings bedarf es in Entenhausen offensichtlich keiner Vorversicherungszeit. Im Sinne des SGB III ist nur arbeitslos, wer sich auch selbst bemüht, diese Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. Das ist bei Donald so ziemlich immer gegeben, denn er bewirbt sich ständig irgendwo und arbeitet in den unterschiedlichsten Berufen. So viele Arbeitslose kann es im wirtschaftsstarken Entenhausen auch überhaupt nicht geben – oder man sieht sie einfach nicht. Irgendwie geht jeder irgendeiner Tätigkeit nach, zum Beispiel gibt es in Entenhausen eine beträchtliche Anzahl an Selbständigen. Langzeitarbeitslose, die Leistungen nach dem SGB II beziehen müssten (also bedarfsabhängige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes), sind in Entenhausen eine Seltenheit.
 
Im SGB IV sind die gemeinsamen Vorschriften über die Sozialversicherung für die SV-Träger enthalten. Zudem werden Fragen über die Finanzierung und die Organisation geklärt. Unterm Strich also viele Dinge, die man wissen kann, aber als Antragsteller nicht wissen muss. Da wir überhaupt nicht wissen, ob es eine Art Sozialversicherung in Entenhausen gibt, erübrigen sich demzufolge auch Anmerkungen zu deren gemeinsamen Vorschriften.
 
Eines der dicksten Sozialgesetzbücher ist das SGB V über die gesetzliche Krankenversicherung. Das Gesundheitssystem ist so kompliziert und undurchsichtig, dass es unzählige Paragraphen braucht, es zu regeln. In Entenhausen läuft es dagegen doch recht einfach! Krankenhäuser übernehmen in Entenhausen eine medizinische Grundversorgung. Nach Unfällen, z.B. beim Sport, werden die Patienten zügig eingeliefert und behandelt, bis eine Genesung absehbar ist. Zahlen muss man für die Versorgung durch Ärzte und Krankenschwestern nicht. Es liegt in meinen Augen der Schluss nahe, dass es in Entenhausen eine Art „Bürgerversicherung“ gibt, in der alle Erwerbstätigen (o.Ä.) eingeschlossen sind. Zwei Alternativen erscheinen denkbar: Entweder leistet jeder Versicherte einen Beitrag zu seiner Krankenversicherung oder aber der Stadtstaat Entenhausen sieht es als seine solidarische Pflicht an, die Kosten der Heilbehandlung selbst zu übernehmen. Wie gesagt handelt es sich dabei nur um eine Grundversorgung. Schließlich ist Entenhausen bevölkert von Experten, Speziallisten und Fachärzten, die in der Regel freischaffend auf Honorarbasis tätig sind. Dagobert Duck nimmt oft die Dienste dieser fachkundigen Doktoren in Anspruch, wenn er an einer seltenen Krankheit oder eine Allergie leidet. Freilich muss er für diese Dienste auch als Privatperson zahlen – meistens nicht zu knapp. In diesem Sinne kann hier wohl von einer Zusatzversicherung gesprochen werden. Wenn man es sich leisten kann, sind Fachärzte kein Problem. Im Krankenhaus dagegen wird jeder behandelt, die finanzielle Situation ist nicht ausschlaggebend. Gibt es in Entenhausen also eine Zweiklassenmedizin?!
 
Der ständige Zankapfel im Sozialgesetzbuch ist und bleibt das SGB VI. Das Thema Rentenversicherung sorgt in der Realität für pausenlosen Gesprächsstoff - Die Entenhausener gehen die Altersvorsorge mit einer stoischen Gelassenheit an. Offensichtlich gibt es hier nicht so viele Probleme über die Finanzierung, die Rentenhöhe und die Vorbeugung von Altersarmut. Das System scheint klar. Leider erfahren wir als Leser so gut wie nichts über die Rente in Entenhausen. Zwar lesen wir stetig von den dynamischen Erwerbstätigen und ein paar Rentner füttern auch im Entenhausener Stadtpark die Tauben… Details über die Verrentung und den Renteneintritt erfahren wir nie. Führen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rentenbeiträge ab? Mit welchem Lebensalter kann man in Entenhausen in Rente gehen? Gibt es Beamtenpensionen? – Fragen über Fragen, zu denen ich keine Antwort weiß. Im Grunde sind auch hier wieder zwei sich konträr gegenüberstehende Szenarien denkbar. In Szenario A ist im kapitalistischen Entenhausen jeder Bürger frei in seiner Entscheidung, was er für seine Altersvorsorge tut. Eine staatliche, übergeordnete Renteninstitution gibt es gar nicht. Die Bürger müssen selbst sparen und vorsorgen, um im Alter über die Runden zu kommen. Dagegen spielt der Staat in Szenario B eine herausragende Rolle und sichert jedem Entenhausener eine optimale Rente zu, um die er sich gar nicht zu kümmern braucht. Ich bringe an dieser Stelle den doofen Begriff „Solidarrente“ ins Spiel, früher auch „Lebensleistungsrente“ genannt. Eines der beiden Szenarien muss in Entenhausen vorherrschen; denn sonst wäre „die Rente“ auch schon einmal in einem Entenhausen-Comic Thema gewesen…
 
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im siebten SGB untergebracht. Sie springt – wie der Name schon sagt – immer dann ein, wenn Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten für medizinische Versorgung ursächlich sind. Bei den Überlegungen zu diesem Absatz bin ich zu der Ansicht gelangt, dass es eine derartige Unfallversicherung in Entenhausen gar nicht gibt. Zum einen erspart man sich damit unsägliche Probleme über die Zuständigkeit zwischen gKV und gUV, die sich gegenseitig stets den „schwarzen Peter“ zuschieben, um sich vor den Kosten zu drücken. Zum anderen gibt es für eine Entenhausener Unfallversicherung nicht einmal einen Bedarf. Es geschehen zwar Unfälle, nicht selten bei der Arbeit, aber diese sind nur im Ausnahmefall behandlungsbedürftig. Ein paar Pflaster reichen problemlos. Immerhin sind die Entenhausener äußerst belastbar! Sollte doch einmal ein Krankenhausaufenthalt nötig sein, ist ganz normal die Entenhausener Krankenversicherung zuständig.
 
Das SGB VIII beinhaltet alle staatlichen Aufgaben, die unter dem Stichwort „Kinder- und Jugendhilfe“ zusammengefasst werden. Ohne Zweifel sieht es auch Entenhausen als seine Pflicht an, seine jungen Bürger ausreichend zu schützen und mit allem zu versorgen, was für eine gesunde Entwicklung notwendig ist. Trotzdem bin ich nicht überzeugt davon, dass es eines Entenhausener SGB VIII bedarf: Den meisten Kindern geht es bei ihren Eltern / Onkeln sehr gut. Letztere wenden zwar oft „konservative Erziehungsmethoden“ an, aber ein Jugendamt würde einem Donald Duck niemals das Sorgerecht für seine drei Neffen entziehen. Das Kindeswohl wird in Entenhausen jedenfalls großgeschrieben. Es gibt viele Spielplätze, Sport- und Kulturveranstaltungen uvm. Ohne Zweifel ist der Jugendtreff „Fähnlein Fieselschweif“ die beliebteste Freizeitorganisation in Entenhausen, weitgehend autark von der Entenhausener Stadtverwaltung. Kinder- und Jugendarbeit ist in Entenhausen selbstverständlich, so dass es kein SGB VIII brauchen würde.
 
Schwieriger ist die Lage in Bezug auf das SGB IX zum Themenkomplex „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Der Umgang mit Behinderung scheint in Entenhausen immer noch ein Tabuthema zu sein. Als Leser bekommen wir nicht viel mit von behinderten Entenhausener. Wenn überhaupt sind es körperliche Beeinträchtigungen: Alte Menschen brauchen einen Gehstock oder einen Rollstuhl. Man darf davon ausgehen, dass die Comicautoren sich dem Thema auch nicht zuwenden, wie es vielleicht angebracht wäre. In einer inklusiven Gesellschaft wie der unsrigen sollte es kein Problem sein, wenn in den Comics auch behinderte Entenhausener vorkommen – so, wie Menschen mit Behinderung auch zu unserem normalen Alltag und unserer Gesellschaft dazugehören. Hier gibt es sicherlich noch viel Gesprächsbedarf. Um das SGB X mit dem Verfahrensrecht zu überspringen: Auch eine wie in SGB XI vorgesehene soziale Pflegeversicherung gibt es in Entenhausen nicht. Bewusst kann ich mich jedenfalls nicht erinnern, schon einmal ein Alters- bzw. ein Pflegeheim in Entenhausen gesehen zu haben…
 
Zum Schluss noch ein kurzer Blick auf das SGB XII: Dazu habe ich bei der Betrachtung zum SGB II / III schon Andeutungen gemacht. „Sozialhilfe“ ist in Entenhausen nur von allgemeiner Bedeutung. Dieses Rechtskonstrukt ist als „Auffangbecken“ für besonders Hilfebedürftige gedacht, die „das letzte Netz im System der sozialen Sicherung“ in Anspruch nehmen müssen. Das sind im Grunde die beiden großen Gruppen der alten Menschen, deren Rente nicht zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes ausreicht, und der erwerbsgeminderten Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind, erwerbstätig zu sein. Besonders schlimm wird es, wenn beide Gruppen zusammenfallen - was angesichts des Pflege- und Rentennotstandes leider keine Seltenheit ist. Diese Probleme gibt es im friedlichen Entenhausen zum Glück nicht. Eine bedarfsabhängige Grundsicherung braucht es nicht, wenn die finanzielle Absicherung von staatlicher Seite garantiert ist.
 
So schließt sich der Kreis der Betrachtungen zum Entenhausener Sozialrecht. Meine Zusammenfassung lautet in etwa folgendermaßen: Die sozialen Probleme, die der Stadtstaat Entenhausen erkennt, werden sehr ernst genommen. Der Staat übernimmt eine große Fürsorgefunktion, kümmert sich um Gesundheit, Rente und Kindeswohl. Obwohl die Überlegung auch genau in die andere Richtung gehen könnte (Entenhausen hält sich komplett raus und regelt nix auf staatlicher Ebene), scheint mir diese These nicht angemessen zu sein. Zwar kann ich meine Variante nicht belegen, aber in „meinem Entenhausen“ übernimmt der Staat sehr wohl Verantwortung für die sozialen Probleme der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund ist Entenhausen für mich auch ein Sozialstaat.
 
 
9.2 Fragen zur Gerechtigkeit des Entenhausener Steuerrecht
 
Eines der kniffligsten Rechtsgebiete ist ohne Frage das Steuerrecht – und dann ist es auch noch ziemlich unbeliebt… Es sei denn, man sitzt auf der anderen Seite des Hebels und darf sich über satte Steuereinnahmen freuen. Da stellt sich die Frage, wie das eigentlich in Entenhausen läuft mit den Steuern.
 
Die wichtigsten Steuern sind die Besitzsteuern. Sie werden immer dann fällig, wenn Einkommen und / oder Vermögen besteuert wird, also beispielsweise bei der Einkommenssteuer oder der Erbschaftssteuer. Im Gegensatz zu Besitzsteuern erfassen Verkehrsteuern die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs. Hierzu gehören etwa die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Rennwett- und Lotteriesteuer. Die dritte Gruppe in dieser Einteilung sind die Verbrauchsteuern. Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, dreht es sich bei diesen Abgaben um Steuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Dabei handelt es sich in aller Regel um Lebensmittel oder Genussmittel – also zum Beispiel die Kaffeesteuer oder die Tabaksteuer.
 
Unterschieden wird außerdem in direkte und indirekte Steuern: Wogegen bei direkten Steuern der Steuerpflichte direkt zur Abgabe verpflichtet ist und durch diese belastet wird, zahlen bei indirekten Steuern nicht den der verbrauchende Steuerpflichtige, sondern Händler und Produzenten.
 
Richtig eintauchen in die Materie des Steuerrechts kann und möchte ich an dieser Stelle nicht. Fest steht, dass in Entenhausen alle drei Steuer-Gattungen erhoben werden. Die Entenhausener Stadtverwaltung oder der Bürgermeister sind sich nicht zu schade, die verrücktesten Steuern zu erheben…
 
Immer mal wieder Thema sind die unliebsamen Ertragssteuern, hauptsächlich in Form der Einkommenssteuer. Besonders Fantastilliadär Dagobert Duck möchte sich fieberhaft darum drücken, seine Abgaben zahlen zu müssen – kein Wunder angesichts seines Finanzimperiums, das stets satte Gewinne abwirft! Während einfache Arbeitnehmer mit der Unterart „Lohnsteuer“ belastet werden, trifft es Dagobert Duck als Unternehmer gleich doppelt, wenn die Kapitalertragssteuer und die Abgeltungssteuer fällig werden. Die Einkommensteuern bescheren dem Staat die gewichtigsten Steuereinnahmen. Dabei muss immer erst festgestellt werden, wie hoch das zu versteuernde einkommen auch tatsächlich war; Spielraum für Steuertricks und windige Steuerschlupflöcher. Die sog. Einkommenssteuertarife sind linear, progressiv und proportional aufgebaut. Stark vereinfacht gesagt: Wer viel Geld eingenommen hat, muss auch viel Geld an den Staat abdrücken.
 
Steuergerechtigkeit ist eine schwierige moralische Frage. Meist versteht man darunter die Pflicht des Staates für einen Austausch zu sorgen: Nämlich Steuern von den „Reichen“ zu nehmen, um sie für staatliche Aufgaben zu verwenden, die „allen“ zu gute kommen und die „Armen“ möglichst wenig finanziell belasten. Diese Auffassung wird auch in Entenhausen vertreten. Darum ist Dagobert Duck auch der wichtigste Steuerzahler in Entenhausen und genießt eine Art „Sonderstellung“! Denn wenn er nicht ordnungsgemäß zahlt, kommt die öffentliche Ordnung in Entenhausen zum Erliegen. Ohne die LKW-Ladungen an Steuern, die Dagobert entrichten muss, könnten in der Stadt keine Polizisten, Lehrer und Müllentsorger arbeiten… Ein kleiner Donald Duck zahlt meistens überhaupt keine Steuern, aus dem einfachen Grund, dass er keine Einnahmen generiert hat, die man versteuern könnte. Trotzdem nutzt er mit seinem 313 die Straßen in Entenhausen. Ob das gerecht ist? Irgendwie muss das jeder selber entscheiden und die Problematik nicht so sehr hinterfragen…



RE: Recht und Gesetz in Entenhausen - Entenfan - 11.02.2018

9.3 Das Familienrecht – „Wer die Mutter ist, ist immer klar…“
 
Ein alter lateinischer Rechtsspruch aus den frühesten Anfängen des Familienrechts – weitestgehend durch Gewohnheitsrecht geprägt – besagt: „Mater semper certa est!“  - „Die Mutter ist immer sicher“! Bei der Frage, wer denn nun die Eltern eines Kindes sind, kann es schon einmal zu Streit kommen. In Entenhausen ist das mit „der Mutter“ nämlich nicht so einfach, denn diese ist bei Tick, Trick und Track manchmal überhaupt nicht so klar. Mittlerweile kennen wir zwar ein paar Hintergründe von Della Duck, aber alleiniger Erziehungsberechtigter der Würmlinge ist und bleibt Onkel Donald. Von daher müsste der Spruch in Entenhausen eher lauten: „Der Onkel ist immer sicher!“!
 
Das Familienrecht ist ein Sammelsurium aus verschiedenen Themengebieten, die man irgendwann einmal in den Gesamtkontext der Familie gesteckt hat. Im kleinsten Kreis stehen selbstredend Mutter, Vater und Kind zusammen. Weitere Verwandte sind jedoch ebenso verfasst wie Adoptivkinder. Einen großen Teil nimmt zudem das Eherecht ein (leider hängt an diesem auch eng das Scheidungsrecht) und das Familienrecht klärt ferner die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft, der Pflegschaft und der rechtlichen Betreuung. Werden wir gemeinsam einen Blick aus Entenhausener Sicht auf diese Angelegenheiten!
 
Das Entenhausener Familienbild ist – abgesehen von der Veronkelung – noch immer klassisch angehaucht: Die Mutter lebt mit ihrem Ehemann im gemeinsamen Hausstand, in der Regel gesellen sich ein oder zwei Kinder dazu. Einzelkinder dürfen sich über besonders viel Fürsorge freuen.
 
Adoption ist in Entenhausen ein untergeordnetes Thema und spielt eigentlich nie eine Rolle. Die wenigen Waisenkinder kommen in staatlich oder auch privat finanzierten Waisenheimen unter. Pflegschaftsverhältnisse sind nur von geringer Dauer, wenn beispielsweise quengelnde Drillinge zu ihrer Oma aufs Land verfrachtet werden, während Onkel und Großonkel wieder einmal auf irgendeine gefährliche Expedition gehen. Von dauerhafter Pflege kann freilich nicht die Rede sein.
 
Das Eheversprechen währt in Entenhausen so lange, wie man es vor dem Altar feierlich verkündet hat: Ewig oder bis der Tod das Paar scheidet. Wer einmal verheiratet ist, bleibt auch unter der Haube. Zu weilen gibt es zwar auch Streit zwischen den Eheleuten, aber diese halten meist nur kurz an und können rasch wieder beseitigt werden. Dabei schließen sich sowohl die Entenhausener Ehefrauen als auch die Ehemänner gern im Stillen zusammen und organisieren gemeinsam das Vorgehen – sei es in Damenkränzchen oder bei Sport-/Spieleabenden. Darum ist es auch wenig verwunderlich, dass Scheidungen in Entenhausen eine extreme Ausnahme sind. Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass die Comic ein traditionelles und harmonisches Familienbild darbringen wollen (sollen?).
 
Nicht unbeachtet soll auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft und / oder die „Ehe für alle“ sein. Allerdings ist im konservativen Entenhausen dieses Thema noch immer tabuisiert.
 
Wie bereits angedeutet, liegt das Sorgerecht für die Kinder in den meisten Fällen bei den Eltern. Bei den Ducks ist zweifelsfrei Dagobert Duck das unangefochtene Familienoberhaupt, die Erziehung für die drei jüngsten Sprösslinge der Ducks übernimmt aber bekanntlich Donald Duck. Zu betonen ist, dass die Neffen schon sehr selbständig sind und sich meistens um ihren eigenen Kram kümmern. Haushaltsaufgaben übernehmen sie manchmal freiwillig und im Guten, manchmal aber auch nur unter der Androhung von – man muss es leider sagen – häuslicher Gewalt. Glücklicherweise bietet das nur durch eine Strickleiter zu erreichende Baumhaus im heimischen Vorgarten immer wieder einen idealen Rückzugsort gegen wütende Onkel.
 
Gibt es in Entenhausen etwas zu feiern, sei es Weihnachten, Neujahr, Erntedankfest oder auch ein Geburtstag, wird der Familienbegriff meistens weit ausgedehnt. Dann zählen auch Freunde und gute Bekannte zum Kreise der Familie und gehören zu den eingeladenen Gästen. Bestes Beispiel hierfür ist Daniel Düsentrieb, der ja praktisch schon zur Familie der Ducks dazugehört (jedoch nicht biologisch betrachtet…).
 
 

9.4 Das Nachbarschaftsrecht – Zank am Zaun
 
Immer wieder für Heiterkeit nicht nur bei juristisch vorgeprägten Leuten sorgt das kleine aber feine Nachbarschaftsrecht. Dabei ist das Nachbarschaftsrecht eigentlich gar kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern nur eine Handvoll Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Mittelpunkt stehen nur zwei Aspekte: Tun und Unterlassen. Obwohl einige Vorschriften so alt sind, dass sie aus einer längst vergessenen Zeit des nachbarschaftlichen Umgangs miteinander stammen, haben sie noch heute ihre Bedeutung. Einige Bundesländer haben sich sogar schon eigene Nachbarschaftsgesetze geschaffen: Für die Fälle, wo das BGB nicht mehr weiterkommt. Kurios und oft diskutiert sind nicht zuletzt die vielen Urteile (der oft kleineren Gerichte) mit den damit verbunden Entscheidungen – seien diese noch so abwegig oder mit dem normalen Menschenverstand unbegreiflich.
 
Klar, in Entenhausen kommt es wie im normalen Leben zu kleineren Zoffereien am Zaun. Im Hause Duck artet dieser Zank nicht selten zum Krieg am Gartenzaun aus. Kontrahenten gibt es mit den Nachbarn Zorngiebel oder Zanker schließlich genug!
 
Fest steht: Im eigenen Garten kann man zwar grundsätzlich machen, was man will, aber der Nachbar muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Das gilt ganz allgemein gesagt für sämtliche Belästigungen, die den Nachbarn auch nur stören könnten, zum Beispiel Rauchschwaden vom Grillen, übler Gestank, extremer Krach oder herüberwehender Unrat wie Blätter. Dem geschädigten Nachbar kommt hier ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegenüber dem schädigenden Nachbarn zu. Kann man sich nicht friedlich einigen, muss ein Gericht entscheiden und bei klarer Rechtslage muss der unnachgiebige Nachbar tief in die eigene Tasche greifen…
 
Besonders strittig sind alle Fragen, die in irgendeiner Art und Weise das Eigentum betreffen. Beim Grundstück ist es noch relativ einfach, denn da kann im Grundbuch genau nachgelesen werden, wo die Grundstücksgrenzen verlaufen und wo demzufolge der Zaun zu stehen kann. Deutlich schwieriger wird es bei Konflikten über herüberhängende Äste, unterirdische Wurzeln und beim Nachbar herunterfallende Äpfel oder Blätter. Wem gehört’s?
 
Natürlich möchte ich meinem kleinen Bildungsauftrag in diesem Aufsatz nachkommen und löse die Rätsel gern auf:
- Obst an Bäumen o.Ä. gehört demjenigen, auf dessen Grund und Boden der Baum steht. Demjenigen gehören dann alle Früchte, also auch diese, die über den Zaun herüberragen. Fällt aber ein Apfel, eine Birne oder eine Pflaume auf das Grundstück des Nachbarn, darf dieser sich das Fallobst aneignen – ganz legal. Achtung: Das gilt meist nicht für Obstbäume auf öffentlichen Plätzen! Wer hier heruntergefallenen Obst aufhebt, begeht Diebstahl – und damit eine Straftat.
- Blätter, die über den Zaun wehen, werden von den Gerichten als ortsübliche oder „unwesentliche“, zumutbare Immission eingestuft, weil das Laub nun mal nur im Herbst anfällt. Man kann ich also im Regelfall nicht dagegen zur Wehr setzen; nur in harten Ausnahmesituationen kann ein Entschädigungsanspruch (sog. „Laubrente“) zugesprochen werden. Achtung die Zweite: Wer das eigene Laub einfach zum Nachbarn schaufelt, ist nicht nur verdammt unhöflich. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Abfallgesetz, darum droht ein Bußgeld.
- Fällt der Schatten eines Baumes auf die Sonnenterasse des Nachbarn, kann das ärgerlich sein. Als Nachbarn darf man dann aber nicht gleich zur Axt greifen. Baumschutzverordnungen gibt es fast überall und darin ist genau geregelt, welche Bäume gefällt werden dürfen und welche nicht. Wird ein neuer Baum gepflanzt, kann der Nachbar sich meistens innerhalb von fünf Jahren dagegen gerichtlich wehren. Danach muss er mit dem Schatten leben. Das gilt im Übrigen auch für Kinderlärm, da Kinder nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ gelten (aber erst seit 2011!!). Als Nachbar muss man das ertragen, denn Kinderlärm wird in der Rechtsprechung wie Lärm von Industrieanlagen behandelt.
 
Man sieht also, es ist ziemlich viel geregelt in Sachen Nachbarschaftsrecht. Selbstredend sollte aber auch in Entenhausen oberste Priorität sein, sich gütlich zu einigen. Auch im Interesse der anderen Anwohner. Üble Streithähne können ansonsten vom Entenhausener Bürgermeister sogar aus dem Stadtgebiet verbannt werden!
 
 

10. Konklusion – Die Wahrung der öffentlichen Ordnung in Entenhausen
 
Innerhalb dieser Ausführungen (jeden Sonntag kam ein kleines Stückchen dazu) habe ich so manche Überlegungen über Recht und Gesetz in Entenhausen angestellt. Zum einen war es dazu nötig, erst ein bisschen zu erläutern, welche Prinzipien in manchen Rechtsgebieten gelten bzw. was diese ausmachen. Zum anderen habe ich auf meine Erfahrungen als langjähriger Comicleser zurückgegriffen, um ein paar Vergleiche anzustellen. Davon sind einige vielleicht ganz witzig, andere ziemlich öde und irrelevant. Zeit, ein kleines Fazit zu ziehen.
 
Insgesamt kann man sagen, dass sich Recht und Gesetz in Entenhausen daran orientieren, was den Lesern der Geschichten um den fiktiven Enten- bzw. Mauskosmos zumindest bekannt vorkommt. Es ist selbstverständlich, dass in Entenhausen eine Polizei Kriminelle verhaftet, diese verurteilt und weggesperrt werden. Die Quelle des Rechts besteht immer darin, wie die Menschen für ihre Gesellschaft verbindliche Regeln aufstellen, nach denen sie leben wollen. Davon sind manche einfach und verständlich, andere oft sehr kompliziert und ergeben nur im Zusammenhang einen Sinn.
 
Ich glaube, die Autoren der Geschichten wollen immer auch ein bisschen den Sinn für Gerechtigkeit bei den Lesern fortentwickeln. Meiner Meinung nach ist das im Hinblick auf junge Comicfans wie eine erzieherische Maßnahme zu verstehen: Was in Entenhausen nicht erlaubt ist, kann ja wohl in der Realität auch nicht ungestraft bleiben. Dem Leser wird – natürlich oft auf überspitzte und urkomische Weise – indirekt eingeflößt, was Unrecht ist. Wenn ein gieriger Dagobert Duck lügt und betrügt, man gleich etwas Mitleid mit Donald bekommt und am Ende doch noch alles gut wird, weil das Recht über das Unrecht triumphiert – dann bleibt das beim Lesen im Hinterkopf. Man hat dann wieder ein gutes Gefühlt und blättert mit dem Gedanken „Recht so!“ zur nächsten Geschichte. Natürlich gibt es solche belehrenden Elemente bei fast allen Geschichten, aber juristische Themen bzw. Fragestellungen bilden oft das Fundament für schwelende Konflikte – auch wenn das nicht immer zu erkennen ist oder angesprochen wird.
 
Das Tolle an Entenhausen ist, dass die Gesetzesbrecher eigentlich nie richtig kriminelle Bösewichter sind. Sie werden nicht auf ihre Eigenschaft reduziert, gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Es gibt meistens auch eine andere Seite der Medaille, denn keiner ist nur ganz schlecht oder ganz gut. Man siehe sich nur die Panzerknacker an, die andauernd den duck’schen Geldspeicher knacken wollen, aber sich auf dem Entenhausener Wochenmarkt schon mit ein paar Backpflaumen begnügen. Auch Gundel ist nicht immer die böse, durchtriebene Hexe. Ein gutes Herz steckt ab und zu auch in Kater Karlo. Verbrecherisch sind im Regelfall nur das Schwarze Phantom und Mac Moneysac. Aber das ist ein anderes Thema.
 
Die Rolle des Staates Entenhausen ist in Angelegenheit der Justiz sehr ambivalent – und das ist in den Ausführungen streckenweise recht deutlich geworden. Während die Eingriffsverwaltung eine sehr dominante Stellung einnimmt (Verhängung von Bußgeldern, Strafverfolgung, Steuerrecht), kommt die Leistungsverwaltung nur selten zum Ausdruck. Vielleicht liegt das daran, dass das „Geben“ in Entenhausen so selbstverständlich ist. Es wäre übertrieben, Entenhausen als „Paradies“ zu bezeichnen. Aber es ist doch auffällig, dass bspw. in Sachen Sozialrecht – also immer, wenn der Staat etwas gibt! – so vieles gar nicht auftaucht bzw. bekannt ist. Die sozialen Sorgen sind nur sehr selten ein eigenständiges Thema in den Comics, weil der Entenhausener Staat in diesen Angelegenheiten auch nur selten versagt. Oder aber die Autoren wollen diese Sorgen einfach nicht gerne thematisieren.
 
Um auf die Überschrift unter der Bezeichnung „Wahrung der öffentlichen Ordnung“ zurückzukommen: Diese liegt in Entenhausen ganz außer Frage bombenfest vor. Wenn Entenhausen regelt, dann aber richtig. Viele Hintergrundinformationen für uns Leser gibt es unstreitig nicht, aber wir sehen, dass es irgendwie funktioniert. Dann kann man nur spekulieren, wo in Entenhausen die Grenzen des Gesetzes verlaufen.
 
Mit dem Staat Entenhausen ist nicht zu spaßen, wenn man einmal das Gesetz gebrochen hat. Die Richter sind zwar erbarmungslos, aber in der Regel auch gerecht – außer, man ist ein bedauernswertes Opfer der Justiz und ein solches ist zum Beispiel Donald auch von Zeit zu Zeit. Bestimmt habe ich es schon einmal angesprochen: Recht haben und Recht bekommen ist auch in Entenhausen nicht das gleiche Paar Schuhe. Zum Glück endet in den Comics alles gut. Das ist, was ich an Entenhausen so sehr liebe.
 
Nun möchte ich aber wirklich zu einem Ende finde – und wo ein Ende ist, liegt redensartlich auch ein Anfang. Darum soll von in diesem Projekt über „Recht und Gesetz in Entenhausen“ eine lebendige Diskussion beginnen! Ich bin wirklich rasend gespannt auf eure Antworten, Anmerkungen, Meinungen und vielleicht auch Fragen!
 
Ich für meinen Teil halte jedenfalls für den Moment meinen Schnabel und bedanke mich natürlich bei allen Fieselschweiflingen, die bisher alles gelesen und mitverfolgt haben – besonders herzlich selbstredend bei denen, die schon fleißig Orden verteilt haben! Zwinkern  Danke ihr Lieben!


RE: Recht und Gesetz in Entenhausen - Luk - 11.02.2018

Auch, wenn es mit deinen Ausführungen nicht viel zu tun hat, möchte ich die Diskussion mit zwei bemerkenswerten Momenten beginnen, die mir in zwei „Donald Duck“-Ausgaben der mittleren 1980er aufgefallen sind.

Moment 1, DD 360, aus der Geschichte „Der fliegende Piratensender“:
Hier stellen Kommissar Hunter und Micky Maus die Komplizin von einem Bankräuber, die scheinbar als Geisel genommen wurde, um so das Eingreifen von Polizei und anderen zu verhindern. Ihr Kommentar dazu: „Pah! Mich können sie nicht einbuchten! Ich bin noch minderjährig!“ Micky Maus daraufhin: „Stimmt! Das Gefängnis wird Ihnen wohl erspart bleiben.“ Dann wendet er sich an den Bankräuber mit den Worten: „Aber das gilt nicht für Sie, Leo Leone! Bei Ihrem Strafregister werden Sie kaum mit einem blauen Auge davonkommen!“ Ich interpretiere das so, dass Micky Maus Leone hier als Gegensatz zur Komplizin darstellt und somit implizitert, diese würde „mit einem blauen Auge davonkommen“. Man muss dazu anmerken, dass der letzte Satz der Komplizin vor dieser Situation folgender war: „Wovon reden Sie? Ich hab mit der Sache nichts zu tun!“

Wir haben also eine Schwerverbrecherin und Komplizin bei mehreren Bankrauben, die diese Tat leugnet und sich nach Beweis auch noch ohne jede Reue rotzfrech verhält und damit durchkommt? Sozialstunden für ... Bankraub? Oder Freispruch? Das fand ich sehr seltsam. Und Micky mit seinem bekannten Gerechtigkeitssinn scheint das nicht einmal gross zu stören, offensichtlich interessiert ihn nur der männliche Part des Bankraubs, dem er hämisch ins Gesicht lacht, während er dem Kommentar von der Komplizin nur kurz uninteressiert zustimmt.

Kann es sein, dass in Entenhausen bzw. Mouseton völlig verquere Gerechtigkeitsvorstellungen in Bezug auf Jugendkriminalität herrschen? Oder war das nur ein Ausrutscher der anwesenden Ermittler und im Prozess sah das ganz anders aus? Aber wie hätte das passieren können? Hat das Geschlecht unterbewusst eine Rolle gespielt und die Tat milder erscheinen lassen, als sie ist? Vielleicht hat Entenfan ja irgendetwas dazu zu sagen.

Moment 2, DD 376, aus der Geschichte „Die richtige Wellenlänge“:
Micky, Goofy und Kommissar Hunter mit Verstärkung stellen bei einer Geldübergabe zwei pensionierte Telefongesellschaftsarbeiter, die alle Telefonleitungen in Entenhausen kappen, um eine halbe Million zu erpressen. Die Täter kriegen kurz vor der Annahme des Geldes zwar ein paar Gewissensbisse, wollen das Geld aber trotzdem holen, um es am nächsten Tag wieder abzugeben. Am Ende erfährt man das Urteil: Sie müssen die Telefonleitungen reparieren, also ihren Job machen. Mehr nicht. Nicht einmal die finanziellen Schäden, die sicher nicht zu verachten sind, müssen ersetzt werden. Natürlich stört auch das keinen.

Dazu habe ich leider keine schlauen Theorien, das ist einfach bekloppt.


RE: Recht und Gesetz in Entenhausen - Adrian the Cool - 09.01.2021

Wie kann es sein, dass Schurken wie die Panzerknacker und Mac Moneysac, deren ganze Existenz auf erfolgloser Erwerbskriminalität basiert bzw. der offen war Mordversuchen nicht zurückschreckt, nicht schon lange länger im Knast oder der Forensik verschwunden sind?

Okay, out-of-universe liegt es daran dass man kaum viele wiederkehrenden Schurken haben kann wenn diese für ihre Verbrechen irgendwann realistischerweise in den Knast kämen.


RE: Recht und Gesetz in Entenhausen - Micky11 - 24.07.2021

(09.01.2021, 14:42)Adrian the Cool schrieb: Wie kann es sein, dass Schurken wie die Panzerknacker und Mac Moneysac, deren ganze Existenz auf erfolgloser Erwerbskriminalität basiert bzw. der offen war Mordversuchen nicht zurückschreckt, nicht schon lange länger im Knast oder der Forensik verschwunden sind?

Okay, out-of-universe liegt es daran dass man kaum viele wiederkehrenden Schurken haben kann wenn diese für ihre Verbrechen irgendwann realistischerweise in den Knast kämen.
Scheinbar gibt es in Entenhausen auch das Comic Gesetz das u.a lebenslängliche Haft verbietet.  Gut