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#21
Kann ich nicht wirklich belegen, war eher "nur so ein Gefühl, dass mal gehört zu haben". Donalds Eltern sind ja nun auch nie Thema. Zumindest Dortel wird bei Duckipedia ab 1950 als tot aufgeführt.

Zu Degenhard:
"He remained the chief accountant till 1930 when a fight between Scrooge and his family ended all relationships between them. Quackmore retired and it is believed he died sometimes around 1950, although his exact date of death and death place are still unknown."
https://en.wikipedia.org/wiki/Duck_famil...kmore_Duck
*Comic-Analyst, Buchrezensent aus Leidenschaft, lebensfrohes Energiebündel, redegewandter Ordensträger (© by McDuck)
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#22
Gut, steht in Duckipedia, wurde aber von einem einzelnen User ohne jeden Beleg eingefügt. Wohl erfunden. Und was „it is believed“ heißt, wäre auch noch zu erläutern. Im Normalfall glauben Personen, und „es“ ist nicht wirklich eine. Hat auch keine plausible Quelle und ist wohl Fan-Fiction.
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#23
Wahrscheinlich hast du recht.
Trotzdem, es ging mir vordergründig um Donald und die Würmlinge. Wenn Dortel und Degenhard noch leben würden, würden Dagoberts Großneffen wohl keinen müden Kreuzer sehen.

Davon abgesehen sind Dagobert, Dortel und Degenhard zwar eine Generation, aber in meinem Entenhausen-Kosmos ist Onkel Dagobert ein besonders zäher und langlebiger Hund. Der ist doch garantiert älter als die anderen und lebt noch bis in höchste Alter. Zwinkern
*Comic-Analyst, Buchrezensent aus Leidenschaft, lebensfrohes Energiebündel, redegewandter Ordensträger (© by McDuck)
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#24
Natürlich lebt Dortel noch. Sie reist als Pilotin um die Welt. Mathilda hat sich auch mit ihrem Bruder versöhnt.

Da Dagobert nie stirbt, erbt keiner.

(15.11.2017, 17:17)Entenfan schrieb: Wahrscheinlich hast du recht.
Trotzdem, es ging mir vordergründig um Donald und die Würmlinge. Wenn Dortel und Degenhard noch leben würden, würden Dagoberts Großneffen wohl keinen müden Kreuzer sehen.

Davon abgesehen sind Dagobert, Dortel und Degenhard zwar eine Generation, aber in meinem Entenhausen-Kosmos ist Onkel Dagobert ein besonders zäher und langlebiger Hund. Der ist doch garantiert älter als die anderen und lebt noch bis in höchste Alter. Zwinkern
Du hast eigentlich mit allem Recht, doch kann der gute Dagobert ja einfach sein Vermögen theoretisch Daniel Düsentrieb vermachen, wenn er das Testament so abändert. Deshalb ergibt das keinen Sinn. Vielleicht würde der Geizkragen sich noch lieber mit seinen Talern begraben lassen...
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#25
Richtig. Ein wirksames Testament geht natürlich der gesetzlichen Erbfolge vor. Demnach kömmte Dago sein Vermögen auch dem örtlichen Tierschutzverein oder "Den Armen" - § 2072 BGB vermachen.
*Comic-Analyst, Buchrezensent aus Leidenschaft, lebensfrohes Energiebündel, redegewandter Ordensträger (© by McDuck)
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#26
(21.07.2018, 19:49)Entenfan schrieb: Richtig. Ein wirksames Testament geht natürlich der gesetzlichen Erbfolge vor. Demnach kömmte Dago sein Vermögen auch dem örtlichen Tierschutzverein oder "Den Armen" - § 2072 BGB vermachen.

Richtig so!

Wäre doch mal eine nette Geste

Doch mit seinem täglichen Geldbad wird er sicherlich
120 Jahre alt. (Wie sein Onkel Diethelm zum Beispiel)

Duckauf! - Man kennt sich ja ^^
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#27
Warum Studium?? Studierst du etwa DONALD DUCK???????

Fethry
" Ich ruf die Polizei! Ich verklage Sie! Ich sag`s meiner Mami."

(Zorngiebel, die Trumpfkarte im Nachbarschaftsstreit ausspielend)
:)
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#28
Ich meinte mein Studium zum Rechtspfleger, das am 1. September beginnt und bei dem ich u.a. mit Erbschaften zu tun haben werde. (Wenn man DONALD DUCK studieren könnte, wäre ich natürlich der erste, ach so das kann ja eh jeder im Selbststudium, wenn man die Comics über ihn liest.)

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#29
Etwas mehr als ein Jahr nach Entenfans Beitrag zur Erbfolge nach Dagobert Duck habe auch ich jetzt die juristischen Kenntnisse mich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Da ich außerdem am Montag die erste Klausur in meinem Studium schreibe, die gewertet wird, zum Thema Erbrecht, ist das für mich ein schöner Fall zur Wiederholung.


Den Fallsachverhalt übernehme ich mal so wie von dir geschildert: Dagobert Duck stirbt ohne Testament (was ich übrigens für ziemlich unwahrscheinlich halte, aber es ist ja nur ein Gedankenexperiment.) Er ist unverheiratet und kinderlos. Seine Eltern sind vorverstorben. Er hat zwei Schwestern, Dortel und Mathilda. Dortel ist ebenfalls vorverstorben, allerdings hatte sie zwei Kinder, Donald und Della. Della gilt seit langem als verschollen. Sie hat aber drei Kinder, Tick, Trick und Track.

Anm.:
Zitat:Kontakte zu den Onkeln Diethelm und Jakob Duck bestehen nicht (mehr?).
Ob seine Onkel Diethelm und Jakob noch leben ist erbrechtlich irrelevant, da diese als Erben dritter Ordnung nicht zum Zug kommen würden, wie wir sehen werden.

Um das mal vorwegzunehmen: Deiner Lösung schließe ich mich nicht an:

Zitat:An dieser Stelle ist die Erbberechtigte des Erblassers Dagobert Duck schnell gefunden: Seine Schwester Mathilda Duck erbt als Alleinerbin volle 100% des duck'schen Imperiums!

Ich nehme an, du warst während deiner "äußerst zähen Vorlesungen" nicht so ganz aufmerksam und erkennst deinen Fehler inzwischen selbst, oder?
Du hast das Eintrittsprinzip (§ 1924 III BGB) nicht berücksichtigt.

Von vorne: Wie du richtig festgestellt hast, hat der kinderlose Dagobert keine Erben 1. Ordnung, und da er soweit wir wissen, bis zum Tod unverheiratet blieb (trotz Nelly und Gitta) zählt auch das Ehegattenerbrecht nicht.
Verwandte 2. Ordnung sind nach § 1925 BGB die Eltern und ihre Abkömmlinge. Da Dagoberts Eltern bereits vorverstorben sind, treten ihre Abkömmlinge für sie ein. Dies sind zunächst Dortel und Mathilda, die je zu gleichen Teilen (also je zu 1/2) Erbe würden. Dortel ist aber laut Sachverhalt ebenfalls bereits verstorben, sodass für sie ihre Kinder Donald und Della eintreten. (Ihre Hälfte wird also wieder zu gleichen Teilen an Donald und Della verteilt.) Nehmen wir an, dass Della nach dem von dir korrekterweise zitierten Verschollenheitsgesetz für tot erklärt wurde, dann fällt ihr Viertel an ihre Kinder Tick, Trick und Track (die also zu je 1/12 Erbe werden).
Zusammenfassung:
Erben sind: Mathilda (1/2), Donald (1/4), Tick (1/12), Trick (1/12), Track (1/12).

Zusätzliche Anmerkungen:

Zitat:Ferner gehe ich davon aus, dass Donald einen Erbschein ordnungsgemäß beantragt hat und damit zumindest ein Erbe vorhanden ist.

Vonselbsterwerb (§ 1922): Das Erbe geht nach dem Tod des Erblasser von selbst auf die Erben über. Die Beantragung eines Erbscheins ist hierfür nicht nötig, dieser dient nur zu Beweiszwecken, z.B. bei Banken, ...

Zu deinen Gedankenspielen für den Fall, dass Mathilda das Erbe ausschlägt: Wie ich aus mehreren Stellen entnehmen konnte, gehst du davon aus, dass dann ihre Erben für sie eintreten würden. Tatsächlich wird aber immer noch die Erbfolge nach Dagobert betrachtet und Mathilda wird dabei einfach gestrichen (als wäre sie vorverstorben). Das Ergebnis wäre dasselbe (Donald 1/2, Tick, Trick und Track je 1/6). Zum Problem wird deine Herangehensweise aber in diesem Gedankenspiel:


Zitat:Übrigens: Würde eine Woche vor Onkel Dagoberts Tod Donald Duck mit seinem guten alten 313er verunglücken, dann würden seine 50% Erbteil einer anderen Person zustehen......... nämlich Oma Dorette Duck. Sie ist am nähesten noch mit Mathilda Duck verwandt, nämlich als Schwiegermutter ihrer Schwester Dortel (nach dem Tod von Dortels Mann Degenhard Duck, der Dorette Ducks Sohn war - voraussgesetzt, Hilmar Duck gärtnert auch schon lange über den Wolken...). Die Großneffen Tick, Trick und Track wären weiterhin nur zu einem Drittel erbberechtigt.

Hier würde einfach Tick, Trick und Track als letzte verbliebene Erben 2. Ordnung je 1/3 bekommen.

Was wäre aber, wenn Mathilda nicht ausschlagen, dann aber kurz nach Dagobert sterben würde?
Dass ihr sehr beträchtliches Vermögen dann an Dorette fallen würde, ist Unsinn.
Erben können (abseits vom Ehegattenerbrecht) nur verwandte, nicht aber verschwägerte Personen. Gehen wir das ganze wieder systematisch an, schließlich haben wir ein Parentelsystem (nach Ordnungen) nicht ein Gradualsystem (nächste Verwandtschaft). Es zählt also nicht, ob Dorette die nächste Verwandte ist. Mathilda hat wie Dagobert keinen Ehegatten und keine Abkömmlinge, es geht also wieder in die 2. Ordnung. Da ihre Eltern bereits vorverstorben sind (s.o.), treten deren Abkömmlinge für sie ein. Diese sind beide ebenfalls vorverstorben. Da Dagobert keine Abkömmlinge hat, fällt sein Stamm weg. Der Stamm Dortel Duck erbt Mathildas Vermögen also zu 100 %, sodass (s.o.) wieder Donald und seine Neffen zu den bekannten Quoten zum Zug kommen.

Zitat:In der nächsten Stunde wollen wir uns damit auseinandersetzen, was wäre, wenn Dagobert mit Gitta Gans verheiratet wäre oder wie die Erbsache zu beurteilen wäre, wenn Donald von Oma Dorette Duck adoptiert worden ist. [Bild: https://img.fieselschweif.de/smilies/Frech.gif]

Frage 1: Neben Verwandten der 2. Ordnung erbt der Ehegatte zu 1/2, der Rest verteilt sich wie oben aufgeführt.
Frage 2: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlöschen dessen vorherige verwandtschaftlichen Beziehungen und er ist volles Mitglied der neuen Familie. Man könnte Donald also aus Dagoberts Erbfolge streichen, da er nicht mehr mit ihm verwandt wäre (siehe meine Ausführungen oben zur "Verwandtschaft" von Mathilda und Dorette). Die Frage ist, ob Donald dann Tick, Trick und Track adoptiert hätte. Falls ja, wäre Mathilda nun tatsächlich Alleinerbin, da sie Dagoberts einzige lebende Verwandte 2. Ordnung wäre.

Noch Fragen?

Korrekturen zu meinem Beitrag:


Zitat:Frage 2: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlöschen dessen vorherige verwandtschaftlichen Beziehungen und er ist volles Mitglied der neuen Familie. Man könnte Donald also aus Dagoberts Erbfolge streichen, da er nicht mehr mit ihm verwandt wäre (siehe meine Ausführungen oben zur "Verwandtschaft" von Mathilda und Dorette).

Hier habe ich § 1756 I BGB übersehen, da der bei uns im Studium keine Rolle spielt.

Zitat:Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den Eltern des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.

Donald und Dorette sind im dritten Grad verschwägert, daher erlöscht das ursprüngliche Verwandtschaftsverhältnis nicht. Donald bleibt also Neffe von Dagobert. Fraglich ist für mich, ob er durch das Erlöschen seines Verwandtschaftsverhältnisses zu seiner Mutter Dortel auch nicht mehr an deren Stelle Erbe von Dagobert Duck wird oder ob er als Abkömmling der verstorbenen Dankrade und Dietbert (was er bleibt, s.o.) weiterhin erbt. (Es beginnt interessant zu werden...)

Zitat:Ich nehme an, du warst während deiner "äußerst zähen Vorlesungen" nicht so ganz aufmerksam und erkennst deinen Fehler inzwischen selbst, oder?
Diesen Satz streiche ich, falls er für dich, @Entenfan, überheblich und besserwisserisch klingt. So wirkt er beim erneuten Lesen nämlich auf mich, so war er aber nicht gemeint.

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#30
(14.12.2018, 14:27)Herr Duck schrieb:
Zitat:Ich nehme an, du warst während deiner "äußerst zähen Vorlesungen" nicht so ganz aufmerksam und erkennst deinen Fehler inzwischen selbst, oder?
Diesen Satz streiche ich, falls er für dich, @Entenfan, überheblich und besserwisserisch klingt. So wirkt er beim erneuten Lesen nämlich auf mich, so war er aber nicht gemeint.

Schon okay.
Es ist ja nun schon ein Weilchen her und ich kann weder meine Gedankengänge noch Argumentationsketten nachvollziehen. Ich fand einfach die Fragestellung super interessant und dachte, ich führe dazu mal aus, was die paar in den Hefter geschmierten Paragraphen so hergeben.

Wenn ich mich sogar richtig erinnere, hat einer meiner Studienkollegen - der aber so gut wie keine Ahnung von den Ducks hat - den Text gelesen und mir damals schon zu verstehen gegeben, dass es nicht stimmen kann. Ich maße mir auch nicht an, hier mit Fachwissen glänzen zu wollen. Dafür waren die paar Stunden Erbrecht einfach zu wenig und mich interessieren heute eh verstärkt Spezialvorschriften wie § 56 SGB I oder § 118 Abs. 3 - 5 SGB VI.

Wie gesagt: Schon okay. Es ist auf jeden Fall total cool von dir, deine Meinung zu hören und deinem Fachgesimpel zu lauschen. Super, dass du zu der Diskussion beigetragen hast und dich getraut hast. Da drück ich dir mal ganz doll die Daumen für deine Klausur!

Viellecht kann man sich ja auch zu anderen Fragestellungen rund um Entenhausen mal juristisch austauschen. Zwinkern
*Comic-Analyst, Buchrezensent aus Leidenschaft, lebensfrohes Energiebündel, redegewandter Ordensträger (© by McDuck)
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