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Der Politik-Thread
Ich habe letztens ein sehr interessantes Video gesehen, dass sich in gewisser Weise auch darauf bezieht. Ich würde euch da insofern zustimmen, dass man Religionen natürlich kritisieren kann.
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=afuFaLoAhGs]
@Floyd, schöne Anspielung an Jan Böhmermann.

Hier meine Wahl-O-Mat-Positionen:
Die Linke - 89,2 %
Piraten - 89,2 %
ÖkoLinX - 89,2 %
BGE - 86,3 %
Die Frauen - 84,3 % (Dabei habe ich die einzige Frage, die etwas mit Feminismus zu tun hat mit "neutral" beantwortet... Greenie)
Grüne - 83,3 %
Volt - 81,4 %
DiEM 25 - 81,4 %
MLPD - 80,4 %
NL - 79,4 %
Die Violetten - 79,4 %
SGP - 77,5 %
Tierschutzpartei - 77,5 %
Die Partei - 77,5 %
DKP - 77,5 %
Tierschutzallianz - 76,5 %
ÖDP - 75,5 %
Menschliche Welt - 73,5 %
SPD - 71,6 %
Die Direkte! - 69,6 %
Die Humanisten - 67,6 %
BIG - 66,7 %
Partei für die Tiere - 63,7 %
Liebe - 63,7 %
Familie - 57,8 %
Gesundheitsforschung - 55,9 %
Graue Panther - 53,9 %
LKR - 53,9 %
Die Grauen - 53,9 %
Bündnis C - 52 %
CDU/CSU - 50 %
Freie Wähler - 44,1 %
FDP - 44,1 %
III. Weg - 43,1 %
Tierschutz hier! - 42,2 %
Volksabstimmung - 38,2 %
Die Rechte - 36,3 %
BP - 36,3
NPD - 31,4
AfD - 24,5 %
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(04.05.2019, 07:42)Huwey schrieb: (Dabei habe ich die einzige Frage, die etwas mit Feminismus zu tun hat mit "neutral" beantwortet... Greenie)

Natürlich hat "Die Frauen" auch andere Inhalte als nur "Feminismus". So weit ich weiß, ist sie sehr egalitär und ökologisch, ich kann also verstehen, warum sie sich bei deiner Rangliste auf Platz 3 befindet.
Und meintest du die Aussage "In der EU soll es für Aufsichtsräte von Unternehmen eine verbindliche Frauenquote geben", die du mit "neutral" kommentiert hast? Darf ich fragen, warum?

Übrigens war heute Martin Sonneborn, der Parteivorsitzende der PARTEI, wegen der Wahlkampftour in meiner Stadt und ich habe ein Foto mit ihm gemacht! [Bild: https://banner2.kisspng.com/20180328/dcq...426251.jpg] [Bild: https://banner2.kisspng.com/20180328/dcq...426251.jpg] [Bild: https://banner2.kisspng.com/20180328/dcq...426251.jpg]
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Topolino\  im Schreikasten schrieb:Heute ist bei mir ein Brief von der AfD eingetroffen, der mich davon überzeugen soll, diese Partei zu wählen. Der Brief referiert auch auf meinen zweiten Vornamen und mein Geburtsdatum (es wird darauf hingewiesen, dass dies meine erste Gemeinderatswahl sei). Ich bin ratlos, woher die Partei meine Daten hat und mit welcher Legitimation diese zu Werbezwecken verwendet werden. Kann mir ein Jura-Experte da weiterhelfen? @Entenfan? Dürfen die sich die Daten aus der Stadtverwaltung nehmen, um für ihre Partei zu werben? Darf die Stadtverwaltung Daten an Parteien übergeben? Ich finde das nämlich einfach nur dreist. Schließlich habe ich nirgendwo zugestimmt, dass meine Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.  

Hallo Topolino,
gern möchte ich mich - wie von dir gewünscht - kurz zu dem von dir geschilderten Sachverhalt und den offenen Fragen äußern; auch, wenn ich natürlich kein Jura-Experte durch und durch bin, habe ich oft mit dem Melderecht zu tun.

In Deutschland gibt es kein zentrales Bundesmelderegister. Die Speicherung von Daten der Bürger ist Ländersache, sodass die einzelnen Bundesländer über eigene Meldegesetze verfügen, die sich zum Teil unterscheiden. Meiner Erfahrung nach ist das Bundesland Bayern am strengsten, was die Weitergabe von Daten anbelangt, speichert jedoch von allen Bundesländern die meisten Daten ab. Die Bundesländer Bayern und NRW stellen ihre Daten beispielsweise nicht so einfach Behörden anderer Bundesländern weiter, die keine Strafverfolgung betreiben bzw. kein Suchdienst sind (= Geheimdienste). Aber das nur am Rande... Nichtsdestotzrotz ist das übergeordnete Bundesmeldegesetz nach der großen Reform von 2015 für alle Ländergesetze maßgeblich.

Die Vorschrift, welche die zu speichernden Daten vorgibt, ist § 34 Bundesmeldegesetz. Darin ist festgelegt, welche Daten an "öffentliche Stellen" weitergegeben werden dürfen. Was öffentliche Stellen sind, ist speziell geregelt im Bundesdatenschutzgesetz. Zu den Daten zählen insbesondere Namens- und Geburtsdaten sowie Adressdaten und ggf. Informationen zum gesetzlichen Vertreter. Bei der Auskunfterteilung an öffentliche Stellen soll sichergestellt werden, dass nur Daten weitergegeben werden, die für die betreffende Behörde für die die Bewältigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Einwohnermeldeamt prüft die Voraussetzungen und erteilt eine neutrale Auskunft.

Unterschieden wird zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) und einer erweiterten Melderegisterauskunft (§45 BMG). Ohne genauer ins Detail gehen zu wollen, kann man sich vorstellen, dass die Hürden für eine erweiterte Melderegisterauskunft deutlich höher sind und man auch mehr Informationen erhalten kann. Die Stelle muss glaubhaft machen, ein berechtigtes Interesse an den Daten der erweiterten Melderegisterauskunft zu haben (vgl. § 43 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), d.h. jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art).
Das Erteilen einer einfachen Melderegisterauskunft kann grundsätzlich nicht verhindert werden, da sich der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen.

Soviel zum allgemeinen Verständnis und den wissenswerten Grundlagen.

Die zentrale Vorschrift, um die sich seine Fragen drehen, ist § 50 Abs. 1 BMG, welcher mit "Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen" überschrieben ist. Darin wird Parteien das Recht eingeräumt, die persönlichen Daten entsprechend der einfachen Melderegisterauskunft von Erstwählern zu erhalten:
Zitat:"Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten."

Hier sind eigentlich alle wichtigen Informationen enthalten, um deine Fragen zu beantworten. Kurz gesagt dürfen Partien zum Zwecke der Information von Erstwählern bei Wahlen Daten erhalten, allerdings nur in einem begrenzten Zeitfenster, bis die Daten wieder zu löschen sind. Bei Missbrauch der Daten können übrigens Geldstrafen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 EUR erteilt werden.
Die vorherige Zustimmung des Erstwählers ist nicht erforderlich.

Über die Auskunftserteilung entscheiden die Meldebehörden in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch seitens der Parteien und Wählergruppen auf eine Auskunftserteilung besteht grundsätzlich nicht.

Bedenklich finde ich jedoch, dass laut deinem Bericht auch dein Geburtsdatum weitergegeben wurde, obwohl genau diese Daten de jur nach Satz 2 ausgeschlossen sind...

Kann man dieser Datenweitergabe widersprechen? Ja. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sieht unter Pkt. 50.5.1 ausdrücklich vor:
Zitat:50.5.1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

Der Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen gemäß § 50 Absatz 1 BMG ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen und bewirkt, dass die Daten nicht übermittelt werden. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Anwendung findet hierbei die Möglichkeit nach § 51 BMG, für bestimmte Konstellationen sog. Auskunftsperren einzurichten. Das klappt u.a. auch hier, um die Weitergabe von Daten an Parteien zu unterbinden (Widerpsruchserklärung nach § 51 Abs. 5 BMG [Vorlage]). Es ist grundsätzlich notwendig, dass der Bürger bestimmte Gründe für diese Unterbindung anführt und die zuständige Meldebehörde sinnvollerweise von Ihrem Recht der Anhörung des Betroffenen Gebrauch macht. Dies ist jedoch bei der Unterbindung der Datenweitergabe an Partien nicht der Fall.

Zitat:Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen

Gut zu wissen: Die Meldebehörde muss jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Dieser Anspruch ist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Art. 2 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert und geschützt.

Die Prüfung der o.g. Vorschriften kann man in diesen Flussschemata (Auswahl aus den Anlagen zu o.g. Verordnung) gut nachvollziehen:
- Datenübermittlungen an Behörden gemäß § 34 BMG
- Ablauf der Bearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft (MRA) nach § 44 BMG
- Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunftnach § 44 BMG im Falle einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 3

Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, würde ich empfehlen, sich unbedingt mit der Meldebehörde und dem Wahlleiter in Verbindung zu setzen.

Ich hoffe, ich konnte ein kleinwenig helfen. Zwinkern 

Liebe Grüße,
Enti
*Comic-Analyst, Buchrezensent aus Leidenschaft, lebensfrohes Energiebündel, redegewandter Ordensträger (© by McDuck)
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Wow! Vielen lieben Dank für diese ausführliche Stellungnahme! Fröhlich

(05.05.2019, 13:01)Entenfan schrieb: auch, wenn ich natürlich kein Jura-Experte durch und durch bin
Bloß keine falsche Bescheidenheit! Spätenstens nach diesem Beitrag gehst du bei mir als Jura-Experte durch. Greenie

Zitat:"Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten."
Das ist also das Gesetz, auf das sich die Datenweitergabe stützt. Dann geht wohl wirklich alles nach rechten Dingen vor.

Zitat:Bedenklich finde ich jedoch, dass laut deinem Bericht auch dein Geburtsdatum weitergegeben wurde, obwohl genau diese Daten de jur nach Satz 2 ausgeschlossen sind...
Naja, das Geburtsdatum selbst wurde wohl nicht weitergegeben. Der einzige Satz, der darauf Bezug nimmt, ist dieser:
Zitat:[...] am 26. Mai ist es endlich soweit. Du kannst zum ersten Mal an Gemeinderats- und Ortschaftratswahlen teilnehmen.
Wahrscheinlich wurde vom Meldeamt also einfach die Information weitergegeben, dass ich Erstwähler bin, was ja im Sinne von § 50 erlaubt ist.

Aber beruhigend, dass man der Verwendung der Daten widersprechen kann und dass die Daten bei der Partei nach einem Monat wieder gelöscht werden müssen.

Zitat:Gut zu wissen: Die Meldebehörde muss jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Dieser Anspruch ist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Art. 2 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert und geschützt.
Ja, gut zu wissen. Aber bist du dir sicher, dass es Art. 2 ist? Die Freiheit der Person hat für mich nur bedingt mit der Datenspeicherung zu tun.

Nochmals danke, dein Beitrag hat mir sehr geholfen! Zwinkern
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(04.05.2019, 17:34)Floyd Moneysac schrieb: Und meintest du die Aussage "In der EU soll es für Aufsichtsräte von Unternehmen eine verbindliche Frauenquote geben", die du mit "neutral" kommentiert hast? Darf ich fragen, warum?
Ja das meinte ich. Ich glaube halt mittlerweile nicht mehr wirklich, dass eine Frauenquote tatsächlich für die Anerkennung von Frauen a Arbeitsplatz oder sonst wo förderlich ist. Auf neutral habe ich geklickt, weil ich keine andere Lösung für das Problem der Unterrepräsentierung von Frauen in bestimmten gesellschaftlichen Gruppen habe. Vielleicht müssen wir einfach die "natürliche Gärung der Gesellschaft" (ich weiß leider nicht mehr, wo ich dieses wunderschöne Bild aufgeschnappt habe) abwarten...
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(05.05.2019, 14:57)Topolino schrieb: Wow! Vielen lieben Dank für diese ausführliche Stellungnahme! Fröhlich

(05.05.2019, 13:01)Entenfan schrieb: auch, wenn ich natürlich kein Jura-Experte durch und durch bin
Bloß keine falsche Bescheidenheit! Spätenstens nach diesem Beitrag gehst du bei mir als Jura-Experte durch. Greenie
Na dann, bitte auf eine Postkarte schreiben und an meinen Chef und die Chefin der Personalabteilung schicken! Frech


Zitat:
Zitat:Bedenklich finde ich jedoch, dass laut deinem Bericht auch dein Geburtsdatum weitergegeben wurde, obwohl genau diese Daten de jur nach Satz 2 ausgeschlossen sind...
Naja, das Geburtsdatum selbst wurde wohl nicht weitergegeben. Der einzige Satz, der darauf Bezug nimmt, ist dieser:
Zitat:[...] am 26. Mai ist es endlich soweit. Du kannst zum ersten Mal an Gemeinderats- und Ortschaftratswahlen teilnehmen.
Wahrscheinlich wurde vom Meldeamt also einfach die Information weitergegeben, dass ich Erstwähler bin, was ja im Sinne von § 50 erlaubt ist.
Okay, dann ist es wirklich okay. Schließlich ist es ja gerade der Zweck, Erstwähler zu erreichen und das kann man nunmal nur prüfen, wenn man das Geburtsdatum kennt.
Wie gesagt, mehr Informationen findest du in den landesrechtlichen Regelungen des Meldegesetzes deines Bundeslandes (welches ich vergessen habe Balken )

Zitat:
Zitat:Gut zu wissen: Die Meldebehörde muss jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Dieser Anspruch ist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Art. 2 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert und geschützt.
Ja, gut zu wissen. Aber bist du dir sicher, dass es Art. 2 ist? Die Freiheit der Person hat für mich nur bedingt mit der Datenspeicherung zu tun.
Absolut 100%-ig sicher! Greenie Ich hatte meine mündliche Staatsrechtsprüfung beim strengen Rektor unseres Institutes Frech

Aber du hast recht, als Laie kann man das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht aus Art. 2 ableiten bzw. so einfach erkennen. Das liegt daran, weil dieses Grundrecht ein Auswuchs des eigentlichen Grundrechts "Freiheit der Person" ist, welches das Bundesverfassungsgericht in einem sehr bekannten (weil wichtigen) Urteil zu einer Volkszählung begründet hat. Überhaupt stecken in manchen Artikeln und "offensichtlichen Grundrechten" noch einige "versteckte Grundrechte", die ebenso schützenswert sind, aber nicht direkt aus dem Wortlaut der Vorschrift entnommen werden können. Das Spannende daran ist die (im deutschen Recht) sehr seltene Rechtsfortbildung durch die judikative Gewalt (bestes Beispiel hierfür ist und bleibt das Arbeitsrecht, wo das BAG in Erfurt regelmäßig Grunsatzurteile fällt). Gerade das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit auszulegen und darf gern als "Grundnorm" aller Datenschutzbestimmungen herangezogen werden.

Achso, und: Gerne, kein Problem. Wenn ich helfen kann... Zwinkern
*Comic-Analyst, Buchrezensent aus Leidenschaft, lebensfrohes Energiebündel, redegewandter Ordensträger (© by McDuck)
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Ich bin ja recht neu hier, ich glaube deshalb nicht, dass das jemanden groß interessieren wird, aber hier meine Ergebnisse:

GRÜNE 77,6 % 
SPD 76,3 %
DIE LINKE 71,1 %
CDU / CSU 56,6 %
FDP 55,3 %
AfD 26,3 %

Sind jetzt halt nur die großen Parteien... Zwinkern

Allerdings muss man dazu sagen, dass ich um die 5-10 Antworten nicht beantwortet habe und mich nicht sonderlich schlau darüber gemacht habe, oder sowas.
Düsengoof
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Ich habe schon vor einigen Tagen, bevor der Wahlomat draußen war, den Wahlswiper gemacht und dieses Ergebnis bekommen:

[Bild: https://pbs.twimg.com/media/D5O-1fZW4AMUjS9.jpg]


Den Wahlomat habe ich später auch nochmal gemacht und ein ähnliches Ergebnis erhalten. 
Die SPD kommt für mich zum Wählen nicht infrage, diese war auch beim Wahlomat weiter unten (der größte Unterschied im oberen Bereich). Von den drei Zweitplatzierten spricht mich tatsächlich Demokratie in Europa / DiEM25 sowohl vom Wahlprogramm als auch vom Konzept her am meisten an. Klar, die Grünen gingen auch immer irgendwie, aber man muss es ja auch ausnutzen, dass es keine 5%-Hürde gibt. Auf Listenplatz 1 von Demokratie in Europa in Deutschland steht übrigens der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Allein das ist für mich schon ein weiteres Argument für diese Partei.

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Ich habe jetzt auch mal beim Wahl-O-Mat zur Europawahl teilgenommen.

Tierschutzpartei - 80,3 %
Partei für die Tiere - 80,3 %
Demokratie in Europa / DiEM25 - 78,9 %
Grüne / Bündnis 90 - 76,3 %
Die PARTEI - 75 %
ödp - 73,7 %
SPD - 72,4 %
DIE FRAUEN - 72,4 %
Die Linke - 69,7 %
Familien-Partei - 69,7 %
Piraten - 69,7 %
Volt - 65,8 %
Partei für Gesundheitsforschung - 65,8 %
Die Humanisten - 60,5 %
Freie Wähler - 56,6 %
CDU / CSU - 52,6 %
FDP - 48,7 %
NPD - 36,8 %
AfD - 28,9 %
Bertel-Express-Redaktionsforum

Liste aller Zeichner von ...
Egmont
Sanoma
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(05.05.2019, 15:07)Huwey schrieb: Ja das meinte ich. Ich glaube halt mittlerweile nicht mehr wirklich, dass eine Frauenquote tatsächlich für die Anerkennung von Frauen a Arbeitsplatz oder sonst wo förderlich ist.

Bei der Frauenquote geht es doch gar nicht um die Anerkennung der Frau am Arbeitsplatz, sondern darum, dass Frauen bessere Chancen bekommen, bei guter Qualifizierung einen guten Beruf zu erlangen - und da denke ich schon, dass eine Frauenquote förderlich, ja sogar notwenig ist. Natürlich wird mit der Frauenquote Sexismus nicht abgeschafft, aber ich denke, es ist wenigstens ein erster Schritt.

Wie @Primus schon angemerkt hat, finde ich es übrigens auch ziemlich verwunderlich, warum hier im Forum so viele ausgerechnet linke/ökologische Parteien wählen würden ... Grübel

@Topolino: Machst du eigentlich auch noch den Wahl-O-Mat?
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(13.05.2019, 18:41)Floyd Moneysac schrieb: Wie @Primus schon angemerkt hat, finde ich es übrigens auch ziemlich verwunderlich, warum hier im Forum so viele ausgerechnet  linke/ökologische Parteien wählen würden ...  Grübel

Warum der eher traurige Smiley?
Düsengoof
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Der Smiley sollte eher nachdenklich wirken, schließlich befinden sich die meisten Deutschen politisch eher rechts von der Mitte, unsere Wahl-O-Mat-Ergebnisse bilden also ganz und gar nicht unsere Gesellschaft ab.
[Nachtrag: Nein, das stimmt nicht so ganz. Es gibt immer gleich viele Linke wie Rechte.]
Der Smiley steht also nicht dafür, dass mich das traurig stimmt, ich würde mich ja selber eher als Linken/Öko bezeichnen.
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(14.05.2019, 18:13)Floyd Moneysac schrieb: Der Smiley sollte eher nachdenklich wirken, schließlich befinden sich die meisten Deutschen politisch eher rechts von der Mitte, unsere Wahl-O-Mat-Ergebnisse bilden also ganz und gar nicht unsere Gesellschaft ab.

Echt, so weit sind wir schon? Oh Gott...

Ja ok, der Smiley steht glaub ich sogar für nachdenklich!  Gut
Düsengoof
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Ja, ich hoffe auch inständig, dass niemand von hier bei der anstehenden EU-Wahl eine Partei wählt, die den Klimawandel leugnet, die Nazizeit verharmlost, die EU am liebsten abschaffen würde und mit Vorurteilen Angst vor bzw. Stimmung gegen Minderheiten schürt. Und auch nicht als "Protestwahl" - wohin das führen kann, haben wir ja mittlerweile oft genug gesehen (Brexit u.a.).

Mein Wahl-O-Mat-Ergebnis:

GRÜNE91,4 %
DiEM2590,5 %
Tierschutzpartei89,7 %
Die PARTEI87,1 %
ÖkoLinX86,2 %
Tierschutzallianz85,3 %
SPD85,3 %
BIG84,5 %
DIE FRAUEN83,6 %
DIE LINKE82,8 %
Volt82,8 %
NL82,8 %
DIE VIOLETTEN81,9 %
BGE81 %
PIRATEN81,9 %
DIE DIREKTE!81 %
ÖDP80,2 %
LIEBE78,4 %
FAMILIE76,7 %
MENSCHLICHE WELT76,7 %
Graue Panther70,7 %
MLPD69,8 %
Die Grauen69,8 %
PARTEI FÜR DIE TIERE66,4 %
Die Humanisten64,7 %
DKP63,8 %
FREIE WÄHLER62,9 %
CDU / CSU62,1 %
SGP61,2 %
LKR59,5 %
Gesundheitsforschung52,6 %
FDP48,3 %
BP43,1 %
Bündnis C39,7 %
Volksabstimmung33,6 %
III. Weg30,2 %
TIERSCHUTZ hier!28,4 %
NPD28,4 %
DIE RECHTE25 %
AfD13,8 %
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Da ich aufgefordert wurde, die Ergebnisse des Wahlomaten hier reinzukopieren:

ÖkoLinX 86,7 %
DIE LINKE 84,4 %
ÖDP 83,3 %
DiEM25 81,1 %
DIE VIOLETTEN 81,1 %
BGE 81,1 %
DIE FRAUEN 80 %
Die PARTEI 80 %
DIE DIREKTE! 80 %
PIRATEN 80 %
GRÜNE 78,9 %
Tierschutzpartei 78,9 %
Tierschutzallianz 77,8 %
MLPD 77,8 %
NL 74,4 %
SGD 73,3 %
MENSCHLICHE WELT 73,3 %
PARTEI FÜR DIE TIERE 72,2 %
BIG 72,2 %
Die Grauen 71,1 %
SPD 70 %
Graue Panther 70 %
DKP 68,9 %
FAMILIE 68,9 %
Volt 67,8 %
LKR 62,2 %
LIEBE 60 %
Gesundheitsforschung 60 %
Die Humanisten 57,8 %
Bündnis C 55,6 %
FREIE WÄHLER 52,2 %
BP 52,2 %
CDU / CSU 52,2 %
III. Weg 51,1 % (Ach du Schreck!)
Volksabstimmung 51,1 %
FDP 47,8 %
DIE RECHTE 45,6 %
TIERSCHUTZ hier! 44,4 %
NPD 37,8 %
AfD 30 %

@Floyd: Im Gegenteil, mit der Frauenquote wird Sexismus gefördert. Bevorteiligung ist auch eine Form der Diskriminierung. Wenn es eine Frauenquote gibt, muss es auch eine Männerquote geben.
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Ich sehe das eher so, dass man mit der Frauenquote versucht, gegenzusteuern. Wenn erst mal die Anteile relativ ausgeglichen sind, sollte die bislang immer noch andauernde Bevorzugung männlicher Kandidaten bei ansonsten gleichen Voraussetzungen sich von selbst erledigen. Dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht funktionieren, ist leider auch Fakt.

---------

Findet eigentlich noch jemand, dass Bernd Luckes neue Partei irgendwie klingt wie "Huey Lewis & the News" oder, um etwas näher an der Wahrheit zu bleiben "Flash & the Pan"? :D
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(15.05.2019, 13:32)Topolino schrieb: @Floyd: Im Gegenteil, mit der Frauenquote wird Sexismus gefördert. Bevorteiligung ist auch eine Form der Diskriminierung. Wenn es eine Frauenquote gibt, muss es auch eine Männerquote geben.

Irgnendwie verstehe ich dein Argument nicht. Wisst du einem damit sagen, dass eine Frauenquote sexistisch gegenüber dem Mann ist? Nein, ist sie nicht, mit einer Frauenquote wird man als Frau nicht bevorteit, sondern die Chance erhöht, einen gutbezahlten Job zu bekommen, den sie ohne Frauenquote, weil sie kein Glied besitzt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen hätte.

Allerdings hätte ich nichts gegen eine Männer- und Frauenquote, wie du es vorschlägst.

Edit: @Spectaculus war schneller.
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(15.05.2019, 14:36)Floyd Moneysac schrieb: Irgnendwie verstehe ich dein Argument nicht. Wisst du einem damit sagen, dass eine Frauenquote sexistisch gegenüber dem Mann ist?
Ja, ganz genau das will ich sagen.

Zitat:Nein, ist sie nicht, mit einer Frauenquote wird man als Frau nicht bevorteit, sondern die Chance erhöht, einen gutbezahlten Job zu bekommen, den sie ohne Frauenquote, weil sie kein Glied besitzt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bekommen hätte.
Doch, sie wird bevorteilt, weil Stellen für Frauen garantiert werden, während es keine verbindlichen Maßnahmen für Männer gibt. Eine Frau muss genommen werden; ein Mann muss nicht genommen werden. Wenn eine weibliche Stelle frei wird, kann ich sie als Mann nicht antreten, bloß aufgrund meines Geschlechts. Das ist Diskriminierung entgegen dem Grundgesetz.
Zur Männerquote: Es mag zwar vielleicht eher unwahrscheinlich sein, dass eine Männerquote überhaupt Anwendung finden würde, weil Männer immer noch dominieren, aber möglich ist es und daher sollte sie der Gerechtigkeit halber zumindest auf dem Papier vorhanden sein. Wenn es nur eine Frauenquote gibt, ist das, zumindest bei juristisch-theoretischer Betrachtung, zutiefst diskriminierend.
Zu deiner Ausdrucksweise („weil sie kein Glied besitzt“): Ich glaube kaum, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale bei der Arbeitnehmersuche von Bedeutung sind. Balken Wer Männer als Arbeitnehmer bevorzugt, der hat vermutlich klischeehafte Charakterbilder im Kopf.
Ich bin übrigens der Meinung, dass der „Geschlechterkampf“ erheblich geringer ausfiele, wenn man Kindern nicht schon von Geburt an ihre Geschlechterrolle aufzwängte. Die Gesellschaft macht einen zum Teil auch zu einer Frau oder einem Mann. „Du bist ein Junge, du musst mit Rittern und Drachen spielen; du bist ein Mädchen, du musst mit Puppen spielen; du musst als Junge die Haare kurz tragen; du musst als Mädchen die Haare lang tragen; du musst als Mädchen andere Kleidung in anderen Farben, vor allem in Pink, tragen; Männer weinen nicht“, und so weiter. Aber jetzt schweife ich langsam vom Thema ab.
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(15.05.2019, 18:10)Topolino schrieb: Doch, sie wird bevorteilt, weil Stellen für Frauen garantiert werden, während es keine verbindlichen Maßnahmen für Männer gibt. Eine Frau muss genommen werden; ein Mann muss nicht genommen werden. Wenn eine weibliche Stelle frei wird, kann ich sie als Mann nicht antreten, bloß aufgrund meines Geschlechts. Das ist Diskriminierung entgegen dem Grundgesetz.

Zurzeit ist es so, dass, wenn eine Stelle frei wird, eher ein Mann genommen wird als eine Frau - trotz gleicher Voraussetzung. Das ist Fakt. Und das ist diskriminierend. Wenn mit einer Frauenquote eine Stelle frei wird, wird eine Frau genommen, wenn sonst die Quote nicht erreicht wird; ist die Quote sowieso schon erreicht, nimmt man entweder Mann oder Frau, in der Regel eben häufiger den Mann. Diskriminierung herrscht also erst bei einer Frauenquote bei über 50 %. Ich fände aber die Lösung mit Männer- und Frauenquote auch am besten.

Topolino schrieb:Zu deiner Ausdrucksweise („weil sie kein Glied besitzt“): Ich glaube kaum, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale bei der Arbeitnehmersuche von Bedeutung sind. Balken Wer Männer als Arbeitnehmer bevorzugt, der hat vermutlich klischeehafte Charakterbilder im Kopf.
1. Bei der Arbeitnehmersuche werden ausschließlich Männer gesucht und Arbeitnehmer sind ausschließlich Männer.
2. Die äußeren Geschlechtsmerkmale spielen bei der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmersuche offensichtlich eine Rolle. Wie sonst kannst du dir erklären, dass Männer in der Regel besserbezahlte Jobs bekommen bzw. Männer in gewissen Bereichen überrepräsentiert sind? Die einzige alternative Erklärung wäre, dass Frauen so erzogen werden oder von der Gesellschaft so beeinflusst, dass sie "freiwillig" schlechterbezahlte Berufe ausüben.
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(15.05.2019, 18:43)Floyd Moneysac schrieb: Zurzeit ist es so, dass, wenn eine Stelle frei wird, eher ein Mann genommen wird als eine Frau - trotz gleicher Voraussetzung. Das ist Fakt. Und das ist diskriminierend. Wenn mit einer Frauenquote eine Stelle frei wird, wird eine Frau genommen, wenn sonst die Quote nicht erreicht wird; ist die Quote sowieso schon erreicht, nimmt man entweder Mann oder Frau, in der Regel eben häufiger den Mann. Diskriminierung herrscht also erst bei einer Frauenquote bei über 50 %. Ich fände aber die Lösung mit Männer- und Frauenquote auch am besten.
Solange es keine Männerquote gibt, gilt folgendes:
Betriebe mit über 50 bis 100 Prozent Männern: nicht erlaubt.
Betriebe mit über 50 bis 100 Prozent Frauen: erlaubt.
Das ist eine eindeutige rechtliche Ungerechtigkeit und somit diskriminierend. Der Grund des Ganzen und wie oft das in der Praxis vorkommt usw. ändern daran auch nichts und könnten höchstens als Rechtfertigung dienen. Faktisch bleibt es aber eine Diskriminierung, da hat Topolino recht.
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