Etwas mehr als ein Jahr nach Entenfans Beitrag zur Erbfolge nach Dagobert Duck habe auch ich jetzt die juristischen Kenntnisse mich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Da ich außerdem am Montag die erste Klausur in meinem Studium schreibe, die gewertet wird, zum Thema Erbrecht, ist das für mich ein schöner Fall zur Wiederholung.
Den Fallsachverhalt übernehme ich mal so wie von dir geschildert: Dagobert Duck stirbt ohne Testament (was ich übrigens für ziemlich unwahrscheinlich halte, aber es ist ja nur ein Gedankenexperiment.) Er ist unverheiratet und kinderlos. Seine Eltern sind vorverstorben. Er hat zwei Schwestern, Dortel und Mathilda. Dortel ist ebenfalls vorverstorben, allerdings hatte sie zwei Kinder, Donald und Della. Della gilt seit langem als verschollen. Sie hat aber drei Kinder, Tick, Trick und Track.
Anm.:
Zitat:Kontakte zu den Onkeln Diethelm und Jakob Duck bestehen nicht (mehr?).
Ob seine Onkel Diethelm und Jakob noch leben ist erbrechtlich irrelevant, da diese als Erben dritter Ordnung nicht zum Zug kommen würden, wie wir sehen werden.
Um das mal vorwegzunehmen: Deiner Lösung schließe ich mich nicht an:
Zitat:An dieser Stelle ist die Erbberechtigte des Erblassers Dagobert Duck schnell gefunden: Seine Schwester Mathilda Duck erbt als Alleinerbin volle 100% des duck'schen Imperiums!
Ich nehme an, du warst während deiner "äußerst zähen Vorlesungen" nicht so ganz aufmerksam und erkennst deinen Fehler inzwischen selbst, oder?
Du hast das Eintrittsprinzip (§ 1924 III BGB) nicht berücksichtigt.
Von vorne: Wie du richtig festgestellt hast, hat der kinderlose Dagobert keine Erben 1. Ordnung, und da er soweit wir wissen, bis zum Tod unverheiratet blieb (trotz Nelly und Gitta) zählt auch das Ehegattenerbrecht nicht.
Verwandte 2. Ordnung sind nach § 1925 BGB die Eltern und ihre Abkömmlinge. Da Dagoberts Eltern bereits vorverstorben sind, treten ihre Abkömmlinge für sie ein. Dies sind zunächst Dortel und Mathilda, die je zu gleichen Teilen (also je zu 1/2) Erbe würden. Dortel ist aber laut Sachverhalt ebenfalls bereits verstorben, sodass für sie ihre Kinder Donald und Della eintreten. (Ihre Hälfte wird also wieder zu gleichen Teilen an Donald und Della verteilt.) Nehmen wir an, dass Della nach dem von dir korrekterweise zitierten Verschollenheitsgesetz für tot erklärt wurde, dann fällt ihr Viertel an ihre Kinder Tick, Trick und Track (die also zu je 1/12 Erbe werden).
Zusammenfassung:
Erben sind: Mathilda (1/2), Donald (1/4), Tick (1/12), Trick (1/12), Track (1/12).
Zusätzliche Anmerkungen:
Zitat:Ferner gehe ich davon aus, dass Donald einen Erbschein ordnungsgemäß beantragt hat und damit zumindest ein Erbe vorhanden ist.
Vonselbsterwerb (§ 1922): Das Erbe geht nach dem Tod des Erblasser von selbst auf die Erben über. Die Beantragung eines Erbscheins ist hierfür nicht nötig, dieser dient nur zu Beweiszwecken, z.B. bei Banken, ...
Zu deinen Gedankenspielen für den Fall, dass Mathilda das Erbe ausschlägt: Wie ich aus mehreren Stellen entnehmen konnte, gehst du davon aus, dass dann ihre Erben für sie eintreten würden. Tatsächlich wird aber immer noch die Erbfolge nach Dagobert betrachtet und Mathilda wird dabei einfach gestrichen (als wäre sie vorverstorben). Das Ergebnis wäre dasselbe (Donald 1/2, Tick, Trick und Track je 1/6). Zum Problem wird deine Herangehensweise aber in diesem Gedankenspiel:
Zitat:Übrigens: Würde eine Woche vor Onkel Dagoberts Tod Donald Duck mit seinem guten alten 313er verunglücken, dann würden seine 50% Erbteil einer anderen Person zustehen......... nämlich Oma Dorette Duck. Sie ist am nähesten noch mit Mathilda Duck verwandt, nämlich als Schwiegermutter ihrer Schwester Dortel (nach dem Tod von Dortels Mann Degenhard Duck, der Dorette Ducks Sohn war - voraussgesetzt, Hilmar Duck gärtnert auch schon lange über den Wolken...). Die Großneffen Tick, Trick und Track wären weiterhin nur zu einem Drittel erbberechtigt.
Hier würde einfach Tick, Trick und Track als letzte verbliebene Erben 2. Ordnung je 1/3 bekommen.
Was wäre aber, wenn Mathilda nicht ausschlagen, dann aber kurz nach Dagobert sterben würde?
Dass ihr sehr beträchtliches Vermögen dann an Dorette fallen würde, ist Unsinn.
Erben können (abseits vom Ehegattenerbrecht) nur verwandte, nicht aber verschwägerte Personen. Gehen wir das ganze wieder systematisch an, schließlich haben wir ein Parentelsystem (nach Ordnungen) nicht ein Gradualsystem (nächste Verwandtschaft). Es zählt also nicht, ob Dorette die nächste Verwandte ist. Mathilda hat wie Dagobert keinen Ehegatten und keine Abkömmlinge, es geht also wieder in die 2. Ordnung. Da ihre Eltern bereits vorverstorben sind (s.o.), treten deren Abkömmlinge für sie ein. Diese sind beide ebenfalls vorverstorben. Da Dagobert keine Abkömmlinge hat, fällt sein Stamm weg. Der Stamm Dortel Duck erbt Mathildas Vermögen also zu 100 %, sodass (s.o.) wieder Donald und seine Neffen zu den bekannten Quoten zum Zug kommen.
Zitat:In der nächsten Stunde wollen wir uns damit auseinandersetzen, was wäre, wenn Dagobert mit Gitta Gans verheiratet wäre oder wie die Erbsache zu beurteilen wäre, wenn Donald von Oma Dorette Duck adoptiert worden ist. [Bild: https://img.fieselschweif.de/smilies/Frech.gif]
Frage 1: Neben Verwandten der 2. Ordnung erbt der Ehegatte zu 1/2, der Rest verteilt sich wie oben aufgeführt.
Frage 2: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlöschen dessen vorherige verwandtschaftlichen Beziehungen und er ist volles Mitglied der neuen Familie. Man könnte Donald also aus Dagoberts Erbfolge streichen, da er nicht mehr mit ihm verwandt wäre (siehe meine Ausführungen oben zur "Verwandtschaft" von Mathilda und Dorette). Die Frage ist, ob Donald dann Tick, Trick und Track adoptiert hätte. Falls ja, wäre Mathilda nun tatsächlich Alleinerbin, da sie Dagoberts einzige lebende Verwandte 2. Ordnung wäre.
Noch Fragen?
Korrekturen zu meinem Beitrag:
Zitat:Frage 2: Mit der Adoption eines Minderjährigen erlöschen dessen vorherige verwandtschaftlichen Beziehungen und er ist volles Mitglied der neuen Familie. Man könnte Donald also aus Dagoberts Erbfolge streichen, da er nicht mehr mit ihm verwandt wäre (siehe meine Ausführungen oben zur "Verwandtschaft" von Mathilda und Dorette).
Hier habe ich § 1756 I BGB übersehen, da der bei uns im Studium keine Rolle spielt.
Zitat:Sind die Annehmenden mit dem Kind im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, so erlöschen nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den Eltern des Kindes und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten.
Donald und Dorette sind im dritten Grad verschwägert, daher erlöscht das ursprüngliche Verwandtschaftsverhältnis nicht. Donald bleibt also Neffe von Dagobert. Fraglich ist für mich, ob er durch das Erlöschen seines Verwandtschaftsverhältnisses zu seiner Mutter Dortel auch nicht mehr an deren Stelle Erbe von Dagobert Duck wird oder ob er als Abkömmling der verstorbenen Dankrade und Dietbert (was er bleibt, s.o.) weiterhin erbt. (Es beginnt interessant zu werden...)
Zitat:Ich nehme an, du warst während deiner "äußerst zähen Vorlesungen" nicht so ganz aufmerksam und erkennst deinen Fehler inzwischen selbst, oder?
Diesen Satz streiche ich, falls er für dich, @
Entenfan, überheblich und besserwisserisch klingt. So wirkt er beim erneuten Lesen nämlich auf mich, so war er aber nicht gemeint.