F.I.E.S.E.L.S.C.H.W.E.I.F.

Normale Version: Der Politik-Thread
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Danke für den Beitrag.
Man verfolgt hier natürlich auch, was unser österreichischen Freunde und Nachbarn so treiben, aber so detailliert wie in deiner Zusammenfassung ist mir nicht alles in Erinnerung geblieben (ausgenommen das mit dem Leim für die Kuverts Frech ).
Ich habe eine langjährige, wirklich gute Freundin, die in Wien wohnt und ein sehr aufgeschlossener Mensch ist. Aber wir reden so gut wie nie über Politik und das wird wohl auch seine Freünde haben. Tja, ich kann für mich nur sagen, dass ich in diesem jetzigen Österreich nicht leben wöllte und nicht könnte - aus meiner inneren Überzeugung heraus.

Der Kurz ist ein faszinierender Politiker - und ein gefährlicher noch dazu. Kleine Männer aus Österreich mit zu viel Selbstvertrauen können bekanntermaßen großen Schaden anrichten, der über die Ösi-Grenzen hinaus geht.
Danke für diese ausführliche und gut geschriebene Zusammenfassung der österreichischen Politik. Hier in Deutschland bekommt man nur bei besonderen Ereignissen wie etwa Wahlen etwas über eure Politik mit. Ich muss zugeben, dass ich wie wohl die meisten Deutschen mehr über britische, französische und natürlich amerikanische Politik weiß, als über das Land, das uns sprachlich und geschichtlich eigentlich am nächsten liegen müsste. Durch deinen Beitrag, dem ich gern mehr als einen Orden geben würde, kann ich endlich mitreden. Ich werde sicher auch noch das ein oder andere mal darin etwas nachlesen.
Bitte halte uns auf dem Laufenden, wenn es neue Entwicklungen gibt.

Bei uns in Deutschland dagegen ärgere ich mich über die SPD, die tatsächlich eine neue GroKo zuzulassen droht. Ich hoffe noch auf die Mitglieder, die bei der Befragung nach Ende der Koalitionsverhandlungen gefragt werden. Dass die SPD-Spitze wirklich glaubt, mit einer Beteiligung an einer Großen Koalition, die im Gegensatz zur letzten Legislaturperiode kein einziges echtes SPD-Projekt hat, in den Umfragewerten besser zu werden, ist lachhaft. Der Schulz-Hype Anfang des letzten Jahres hat gezeigt, dass die Wähler nicht grundsätzlich die SPD ablehnen, aber eine Veränderung wollen. Eine solche hatten sie sich vom relativ unbekannten Schulz erhofft, was aber nicht eingetroffen ist. Da hätte auch Gabriel Spitzenkandidat sein können. Ich halte gar nichts davon, noch eine GroKo zu machen, besonders da alle beteiligten Politiker sehr unmotiviert wirken. Wenn man das mit den Jamaika-Verhandlungen vergleicht....
Ein wirklich interessanter Beitrag, danke dafür, Primus!
Zitat:hat aber keine so starke neoliberale Pervertierung durchgemacht wie diese unter Schröder oder Labour unter Blair
Ha, endlich mal jemand, der das genauso sieht wie ich! Die meisten Leute, denen ich das unter die Nase halte meinen dann, dass Schröder doch mit der Agenda 2010 genug für die Wirtschaft und Arbeitnehmer gemacht hat. Dass das völlig an dem Punkt vorbeigeht und die Agenda 2010 eine neoliberale Ausbeutung unserer ordoliberalen Gesellschaft ist wird dabei meist aussen vor gelassen. Labour hat ja mit Jeremy Corbyn mittlerweile wieder einen wahren demokratischen Sozialisten an der Spitze.
Zitat:Bei uns in Deutschland dagegen ärgere ich mich über die SPD, die tatsächlich eine neue GroKo zuzulassen droht. Ich hoffe noch auf die Mitglieder, die bei der Befragung nach Ende der Koalitionsverhandlungen gefragt werden. Dass die SPD-Spitze wirklich glaubt, mit einer Beteiligung an einer Großen Koalition, die im Gegensatz zur letzten Legislaturperiode kein einziges echtes SPD-Projekt hat, in den Umfragewerten besser zu werden, ist lachhaft.
Verstehe ich nicht so ganz. Es gibt doch noch einige Punkte, die die SPD noch in ihrer Hintertasche bereithält, z. B. die Bürgerversicherung, ein vereinteres Europa, Anhebung des Spitzensteuersatzes (der übrigens lange hinfällig ist). Das da noch einige Sachen fehlen, die die JuSos gerne hätten ist klar, aber man muss nun mal Kompromisse machen. Wenn also zum Beispiel die Bürgerversicherung gelingen wird, werden die Wahlergebnisse schon höher sein, da dann wieder eher linksgerichtete sich der SPD zuwenden.
Ich bezog mich auf das Sondierungspapier, das wirklich ziemlich SPD-arm ist. Bürgerversicherung werden sie nicht durchsetzen können, zumal die Union eigentlich keine großen Veränderungen zu den Sondierungsergebnissen mehr will.
Mir ist eine konservative Mitte-links-Regierung lieber als eine Minderheitsregierung der CDU. Vielleicht wird ja in vier Jahren die Bürgerversicherung auf dem Tisch wie letztes Jahr die Homo-Ehe (was natürlich sehr unwahrscheinlich ist, aber dennoch eine Möglichkeit).
Nachtrag zur Liederbuchaffäre: Udo Landbauer ist jetzt doch zurückgetreten.
Noch ein Nachtrag: Eine Auflistung aller "Einzelfälle" (sprichwörtliche Bezeichnung für die andauernden Nazi-Skandälchen; ich glaube, es kommt daher, dass ein FPÖ-Politiker seine Partei einmal mit der ungefähren Aussage "Das sind doch alles Einzelfälle" verteidigt hat, konnte aber keine Bestätigung finden), die sich nicht nur, aber vor allem die FPÖ seit der Wahl geleistet hat.
Gerade gelesen: Der erste Artikel des Spiegels über Donald Trump 1987: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13525900.html

"Seinen Trump Tower an der Fifth Avenue in New York nennt er das "erfolgreichste Gebäude des Universums", den New Yorker Bürgermeister Ed Koch hält er für einen "Idioten", und Präsident der Vereinigten Staaten will er nicht werden, weil er schon jetzt zu viel zu tun hat."

Witziges Zitat, wie ich finde. Wenn man damals gewusst hätte...
Es wundert mich ein bisschen, dass hier noch nicht über Chemnitz und die Vorfäller der letzten Tage dort geschrieben wurde. Es ist ja wirklich schrecklich, dass auf einem Fest, auf dem man eigentlich zur Belustigung da ist einfach ein Mensch umgebracht wurde! Ebenso schrecklich, dass Rechtsextreme das jetzt als Anlass nehmen auf die Straße zu gehen, den Hitlergruß zu zeigen und Migranten zu verfolgen. Das kann man doch kaum mehr als Trauerveranstaltung sehen!
Die größte Gefahr für unsere FDGO ist (nicht nur in meinen Augen) der Umstand, der Tod dieses Menschen könnte von allen rechten Gruppierungen instrumentalisiert werden und als verbindendes Element fungieren, das sie verschiedensten Gruppen zusammenbringt und damit stärkt.
Ich habe vorhin den Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 ausgefüllt und habe mich dazu entschlossen, euch die einzelnen Ergebnisse mitzuteilen. Die großen Parteien und die FDP habe ich fett und in ihrer Farbe markiert.

1. Bündnis 90/Die Grünen: 91,8 %
1. Demokratie in Europa - DiEM25: 91,8 %
2. Ökologische Linke (ÖkoLinX): 90,8 %
3. Feministische Partei DIE FRAUEN: 89,8 %
4. Die Linke: 88,8 %
4. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI): 88,8 %
5. Bündnis Grundeinkommen - Die Grundeinkommenspartei (BGE): 87,8 %
6. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 86,7 %
7. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ: 85,7 %
8. Piratenpartei Deutschland: 84,7 %
9. Volt Deutschland: 83,7 %
10. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz: 82,7 %
10. Neue Liberale - Die Sozialliberalen (NL): 82,7 %
10. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD): 82,7 %
11. Die Violetten: 80,6 %
12. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG): 78,6 %
12. Demokratie DIREKT!: 78,6 %
13. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP): 77,6 %
13. Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller: 77,6 %
14. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP): 74,5 %
15. Europäische Partei LIEBE: 72,4 %
16. Deutsche Kommunistische Partei (DKP): 71,4 %
17. Partei der Humanisten: 65,3 %
18. PARTEI FÜR DIE TIERE DEUTSCHLAND: 64,3 %
18. Familien-Partei Deutschlands: 64,3 %
19. Die Grauen - Für alle Generationen: 62,2%
20. Graue Panther: 57,1 %
21. LKR - Bernd Lucke und die Liberal-Konservativen Reformer: 55,1 %
22. Partei für Gesundheitsforschung: 52 %
23. Freie Wähler: 49 %
24. Freie Demokratische Partei (FDP): 48 %
25. Christlich Demokratische Union Deutschlands / Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CDU / CSU): 45,9 %
26. Bayernpartei (BP): 38,8 %
27. Bündnis C - Christen für Deutschland: 37,8 %
28. DER DRITTE WEG: 35,7 %
29. Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen: 31,6 %
30. Aktion Partei für Tierschutz - DAS ORIGINAL: 29,6 %
31. DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz: 26,5 %
32. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD): 22,4 %
33. Alternative für Deutschland (AfD): 12,2 %

(03.09.2010, 12:31)Derschwaflkop [gelöschter Beitrag] schrieb: [ -> ]Islamkritik ist kein Rassismus.

Das Thema finde ich allerdings auch ziemlich interessant. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz definiert Rassismus als "die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt".
Man ist dieser Definition nach also auch Rassist, wenn man jemanden, der einer bestimmten Religion angehört, eben wegen dieser Religion missachtet. Und eigentlich finde ich das auch richtig, zum Beispiel Antisemitismus oder Islamophobie resultiert in den meisten Fällen aus Vorurteilen.
Was ist aber, wenn die Religion, wegen der man jemanden missachtet, allerdings auch diskriminierende Werte vermittelt oder fundamentalistisch ist? Religion ist nichts Angeborenes - wie eben zum Beispiel Rasse, Hautfarbe oder nationale oder ethnische Herkuft. Religionen lassen sich meiner Meinung nach, was den Aspekt betrifft, besser mit politischen Einstellungen vergleichen: Eine Religion vermittelt bestimmte Werte. Wenn diese mit meinen Werten übereinstimmen, kann ich Anhängerïn dieser Religion werden - exakt wie bei politische Ideologien. Und Anhänger bestimmter Ideologien missachte ich, beispielsweise Nazis.

Was das Thema betrifft, habe ich mir noch keine finale Meinung gebildet. Ich fänd es allerdings höchstinteressant, was die anderen Fieselschweiflinge zu dem Thema zu sagen hätten! :ↄ)
Ich stimme dir vollkommen zu. Hautfarbe und co. sind völlig irrelevant und haben keinen tatsächlichen Inhalt. Auf welcher Grundlage außer einem völlig unbegründbaren, inhaltslosen Eindruck wie „Ich finde Farbe X schöner als Farbe Y“ soll man Farben bewerten? Und selbst wenn man es könnte, hat sich das die jeweilige Person, wie schon von dir angemerkt, nicht ausgesucht. Politische Einstellungen und Religionen, also Ideologien, haben dagegen tatsächlichen Inhalt und können also durchaus bewertet werden.

Antisemitismus bezieht sich übrigens nicht auf die jüdische Religion, sondern auf die jüdische Ethnie. Ethnien fallen in dieselbe Kategorie wie Hautfarbe und co. Auf die jüdische Religion bezogen nennt man es Antijudaismus, wobei dieses Wort eigentlich nur auf Christen bezogen verwendet wird.
Ich habe letztens ein sehr interessantes Video gesehen, dass sich in gewisser Weise auch darauf bezieht. Ich würde euch da insofern zustimmen, dass man Religionen natürlich kritisieren kann.
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=afuFaLoAhGs]
, schöne Anspielung an Jan Böhmermann.

Hier meine Wahl-O-Mat-Positionen:
Die Linke - 89,2 %
Piraten - 89,2 %
ÖkoLinX - 89,2 %
BGE - 86,3 %
Die Frauen - 84,3 % (Dabei habe ich die einzige Frage, die etwas mit Feminismus zu tun hat mit "neutral" beantwortet... Greenie)
Grüne - 83,3 %
Volt - 81,4 %
DiEM 25 - 81,4 %
MLPD - 80,4 %
NL - 79,4 %
Die Violetten - 79,4 %
SGP - 77,5 %
Tierschutzpartei - 77,5 %
Die Partei - 77,5 %
DKP - 77,5 %
Tierschutzallianz - 76,5 %
ÖDP - 75,5 %
Menschliche Welt - 73,5 %
SPD - 71,6 %
Die Direkte! - 69,6 %
Die Humanisten - 67,6 %
BIG - 66,7 %
Partei für die Tiere - 63,7 %
Liebe - 63,7 %
Familie - 57,8 %
Gesundheitsforschung - 55,9 %
Graue Panther - 53,9 %
LKR - 53,9 %
Die Grauen - 53,9 %
Bündnis C - 52 %
CDU/CSU - 50 %
Freie Wähler - 44,1 %
FDP - 44,1 %
III. Weg - 43,1 %
Tierschutz hier! - 42,2 %
Volksabstimmung - 38,2 %
Die Rechte - 36,3 %
BP - 36,3
NPD - 31,4
AfD - 24,5 %
(04.05.2019, 07:42)Huwey schrieb: [ -> ](Dabei habe ich die einzige Frage, die etwas mit Feminismus zu tun hat mit "neutral" beantwortet... Greenie)

Natürlich hat "Die Frauen" auch andere Inhalte als nur "Feminismus". So weit ich weiß, ist sie sehr egalitär und ökologisch, ich kann also verstehen, warum sie sich bei deiner Rangliste auf Platz 3 befindet.
Und meintest du die Aussage "In der EU soll es für Aufsichtsräte von Unternehmen eine verbindliche Frauenquote geben", die du mit "neutral" kommentiert hast? Darf ich fragen, warum?

Übrigens war heute Martin Sonneborn, der Parteivorsitzende der PARTEI, wegen der Wahlkampftour in meiner Stadt und ich habe ein Foto mit ihm gemacht! [Bild: https://banner2.kisspng.com/20180328/dcq...426251.jpg] [Bild: https://banner2.kisspng.com/20180328/dcq...426251.jpg] [Bild: https://banner2.kisspng.com/20180328/dcq...426251.jpg]
Topolino\  im Schreikasten schrieb:Heute ist bei mir ein Brief von der AfD eingetroffen, der mich davon überzeugen soll, diese Partei zu wählen. Der Brief referiert auch auf meinen zweiten Vornamen und mein Geburtsdatum (es wird darauf hingewiesen, dass dies meine erste Gemeinderatswahl sei). Ich bin ratlos, woher die Partei meine Daten hat und mit welcher Legitimation diese zu Werbezwecken verwendet werden. Kann mir ein Jura-Experte da weiterhelfen? ? Dürfen die sich die Daten aus der Stadtverwaltung nehmen, um für ihre Partei zu werben? Darf die Stadtverwaltung Daten an Parteien übergeben? Ich finde das nämlich einfach nur dreist. Schließlich habe ich nirgendwo zugestimmt, dass meine Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.  

Hallo Topolino,
gern möchte ich mich - wie von dir gewünscht - kurz zu dem von dir geschilderten Sachverhalt und den offenen Fragen äußern; auch, wenn ich natürlich kein Jura-Experte durch und durch bin, habe ich oft mit dem Melderecht zu tun.

In Deutschland gibt es kein zentrales Bundesmelderegister. Die Speicherung von Daten der Bürger ist Ländersache, sodass die einzelnen Bundesländer über eigene Meldegesetze verfügen, die sich zum Teil unterscheiden. Meiner Erfahrung nach ist das Bundesland Bayern am strengsten, was die Weitergabe von Daten anbelangt, speichert jedoch von allen Bundesländern die meisten Daten ab. Die Bundesländer Bayern und NRW stellen ihre Daten beispielsweise nicht so einfach Behörden anderer Bundesländern weiter, die keine Strafverfolgung betreiben bzw. kein Suchdienst sind (= Geheimdienste). Aber das nur am Rande... Nichtsdestotzrotz ist das übergeordnete Bundesmeldegesetz nach der großen Reform von 2015 für alle Ländergesetze maßgeblich.

Die Vorschrift, welche die zu speichernden Daten vorgibt, ist § 34 Bundesmeldegesetz. Darin ist festgelegt, welche Daten an "öffentliche Stellen" weitergegeben werden dürfen. Was öffentliche Stellen sind, ist speziell geregelt im Bundesdatenschutzgesetz. Zu den Daten zählen insbesondere Namens- und Geburtsdaten sowie Adressdaten und ggf. Informationen zum gesetzlichen Vertreter. Bei der Auskunfterteilung an öffentliche Stellen soll sichergestellt werden, dass nur Daten weitergegeben werden, die für die betreffende Behörde für die die Bewältigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Einwohnermeldeamt prüft die Voraussetzungen und erteilt eine neutrale Auskunft.

Unterschieden wird zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) und einer erweiterten Melderegisterauskunft (§45 BMG). Ohne genauer ins Detail gehen zu wollen, kann man sich vorstellen, dass die Hürden für eine erweiterte Melderegisterauskunft deutlich höher sind und man auch mehr Informationen erhalten kann. Die Stelle muss glaubhaft machen, ein berechtigtes Interesse an den Daten der erweiterten Melderegisterauskunft zu haben (vgl. § 43 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), d.h. jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art).
Das Erteilen einer einfachen Melderegisterauskunft kann grundsätzlich nicht verhindert werden, da sich der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen.

Soviel zum allgemeinen Verständnis und den wissenswerten Grundlagen.

Die zentrale Vorschrift, um die sich seine Fragen drehen, ist § 50 Abs. 1 BMG, welcher mit "Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen" überschrieben ist. Darin wird Parteien das Recht eingeräumt, die persönlichen Daten entsprechend der einfachen Melderegisterauskunft von Erstwählern zu erhalten:
Zitat:"Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten."

Hier sind eigentlich alle wichtigen Informationen enthalten, um deine Fragen zu beantworten. Kurz gesagt dürfen Partien zum Zwecke der Information von Erstwählern bei Wahlen Daten erhalten, allerdings nur in einem begrenzten Zeitfenster, bis die Daten wieder zu löschen sind. Bei Missbrauch der Daten können übrigens Geldstrafen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 EUR erteilt werden.
Die vorherige Zustimmung des Erstwählers ist nicht erforderlich.

Über die Auskunftserteilung entscheiden die Meldebehörden in eigener Verantwortung nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch seitens der Parteien und Wählergruppen auf eine Auskunftserteilung besteht grundsätzlich nicht.

Bedenklich finde ich jedoch, dass laut deinem Bericht auch dein Geburtsdatum weitergegeben wurde, obwohl genau diese Daten de jur nach Satz 2 ausgeschlossen sind...

Kann man dieser Datenweitergabe widersprechen? Ja. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sieht unter Pkt. 50.5.1 ausdrücklich vor:
Zitat:50.5.1 Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

Der Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen gemäß § 50 Absatz 1 BMG ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen und bewirkt, dass die Daten nicht übermittelt werden. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Anwendung findet hierbei die Möglichkeit nach § 51 BMG, für bestimmte Konstellationen sog. Auskunftsperren einzurichten. Das klappt u.a. auch hier, um die Weitergabe von Daten an Parteien zu unterbinden (Widerpsruchserklärung nach § 51 Abs. 5 BMG [Vorlage]). Es ist grundsätzlich notwendig, dass der Bürger bestimmte Gründe für diese Unterbindung anführt und die zuständige Meldebehörde sinnvollerweise von Ihrem Recht der Anhörung des Betroffenen Gebrauch macht. Dies ist jedoch bei der Unterbindung der Datenweitergabe an Partien nicht der Fall.

Zitat:Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen

Gut zu wissen: Die Meldebehörde muss jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Dieser Anspruch ist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Art. 2 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert und geschützt.

Die Prüfung der o.g. Vorschriften kann man in diesen Flussschemata (Auswahl aus den Anlagen zu o.g. Verordnung) gut nachvollziehen:
- Datenübermittlungen an Behörden gemäß § 34 BMG
- Ablauf der Bearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunft (MRA) nach § 44 BMG
- Weiterbearbeitung einer einfachen Melderegisterauskunftnach § 44 BMG im Falle einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 3

Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, würde ich empfehlen, sich unbedingt mit der Meldebehörde und dem Wahlleiter in Verbindung zu setzen.

Ich hoffe, ich konnte ein kleinwenig helfen. Zwinkern 

Liebe Grüße,
Enti
Wow! Vielen lieben Dank für diese ausführliche Stellungnahme! Fröhlich

(05.05.2019, 13:01)Entenfan schrieb: [ -> ]auch, wenn ich natürlich kein Jura-Experte durch und durch bin
Bloß keine falsche Bescheidenheit! Spätenstens nach diesem Beitrag gehst du bei mir als Jura-Experte durch. Greenie

Zitat:"Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten."
Das ist also das Gesetz, auf das sich die Datenweitergabe stützt. Dann geht wohl wirklich alles nach rechten Dingen vor.

Zitat:Bedenklich finde ich jedoch, dass laut deinem Bericht auch dein Geburtsdatum weitergegeben wurde, obwohl genau diese Daten de jur nach Satz 2 ausgeschlossen sind...
Naja, das Geburtsdatum selbst wurde wohl nicht weitergegeben. Der einzige Satz, der darauf Bezug nimmt, ist dieser:
Zitat:[...] am 26. Mai ist es endlich soweit. Du kannst zum ersten Mal an Gemeinderats- und Ortschaftratswahlen teilnehmen.
Wahrscheinlich wurde vom Meldeamt also einfach die Information weitergegeben, dass ich Erstwähler bin, was ja im Sinne von § 50 erlaubt ist.

Aber beruhigend, dass man der Verwendung der Daten widersprechen kann und dass die Daten bei der Partei nach einem Monat wieder gelöscht werden müssen.

Zitat:Gut zu wissen: Die Meldebehörde muss jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Dieser Anspruch ist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Art. 2 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert und geschützt.
Ja, gut zu wissen. Aber bist du dir sicher, dass es Art. 2 ist? Die Freiheit der Person hat für mich nur bedingt mit der Datenspeicherung zu tun.

Nochmals danke, dein Beitrag hat mir sehr geholfen! Zwinkern
(04.05.2019, 17:34)Floyd Moneysac schrieb: [ -> ]Und meintest du die Aussage "In der EU soll es für Aufsichtsräte von Unternehmen eine verbindliche Frauenquote geben", die du mit "neutral" kommentiert hast? Darf ich fragen, warum?
Ja das meinte ich. Ich glaube halt mittlerweile nicht mehr wirklich, dass eine Frauenquote tatsächlich für die Anerkennung von Frauen a Arbeitsplatz oder sonst wo förderlich ist. Auf neutral habe ich geklickt, weil ich keine andere Lösung für das Problem der Unterrepräsentierung von Frauen in bestimmten gesellschaftlichen Gruppen habe. Vielleicht müssen wir einfach die "natürliche Gärung der Gesellschaft" (ich weiß leider nicht mehr, wo ich dieses wunderschöne Bild aufgeschnappt habe) abwarten...
(05.05.2019, 14:57)Topolino schrieb: [ -> ]Wow! Vielen lieben Dank für diese ausführliche Stellungnahme! Fröhlich

(05.05.2019, 13:01)Entenfan schrieb: [ -> ]auch, wenn ich natürlich kein Jura-Experte durch und durch bin
Bloß keine falsche Bescheidenheit! Spätenstens nach diesem Beitrag gehst du bei mir als Jura-Experte durch. Greenie
Na dann, bitte auf eine Postkarte schreiben und an meinen Chef und die Chefin der Personalabteilung schicken! Frech


Zitat:
Zitat:Bedenklich finde ich jedoch, dass laut deinem Bericht auch dein Geburtsdatum weitergegeben wurde, obwohl genau diese Daten de jur nach Satz 2 ausgeschlossen sind...
Naja, das Geburtsdatum selbst wurde wohl nicht weitergegeben. Der einzige Satz, der darauf Bezug nimmt, ist dieser:
Zitat:[...] am 26. Mai ist es endlich soweit. Du kannst zum ersten Mal an Gemeinderats- und Ortschaftratswahlen teilnehmen.
Wahrscheinlich wurde vom Meldeamt also einfach die Information weitergegeben, dass ich Erstwähler bin, was ja im Sinne von § 50 erlaubt ist.
Okay, dann ist es wirklich okay. Schließlich ist es ja gerade der Zweck, Erstwähler zu erreichen und das kann man nunmal nur prüfen, wenn man das Geburtsdatum kennt.
Wie gesagt, mehr Informationen findest du in den landesrechtlichen Regelungen des Meldegesetzes deines Bundeslandes (welches ich vergessen habe Balken )

Zitat:
Zitat:Gut zu wissen: Die Meldebehörde muss jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Dieser Anspruch ist durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Art. 2 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert und geschützt.
Ja, gut zu wissen. Aber bist du dir sicher, dass es Art. 2 ist? Die Freiheit der Person hat für mich nur bedingt mit der Datenspeicherung zu tun.
Absolut 100%-ig sicher! Greenie Ich hatte meine mündliche Staatsrechtsprüfung beim strengen Rektor unseres Institutes Frech

Aber du hast recht, als Laie kann man das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht aus Art. 2 ableiten bzw. so einfach erkennen. Das liegt daran, weil dieses Grundrecht ein Auswuchs des eigentlichen Grundrechts "Freiheit der Person" ist, welches das Bundesverfassungsgericht in einem sehr bekannten (weil wichtigen) Urteil zu einer Volkszählung begründet hat. Überhaupt stecken in manchen Artikeln und "offensichtlichen Grundrechten" noch einige "versteckte Grundrechte", die ebenso schützenswert sind, aber nicht direkt aus dem Wortlaut der Vorschrift entnommen werden können. Das Spannende daran ist die (im deutschen Recht) sehr seltene Rechtsfortbildung durch die judikative Gewalt (bestes Beispiel hierfür ist und bleibt das Arbeitsrecht, wo das BAG in Erfurt regelmäßig Grunsatzurteile fällt). Gerade das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit auszulegen und darf gern als "Grundnorm" aller Datenschutzbestimmungen herangezogen werden.

Achso, und: Gerne, kein Problem. Wenn ich helfen kann... Zwinkern
Ich bin ja recht neu hier, ich glaube deshalb nicht, dass das jemanden groß interessieren wird, aber hier meine Ergebnisse:

GRÜNE 77,6 % 
SPD 76,3 %
DIE LINKE 71,1 %
CDU / CSU 56,6 %
FDP 55,3 %
AfD 26,3 %

Sind jetzt halt nur die großen Parteien... Zwinkern

Allerdings muss man dazu sagen, dass ich um die 5-10 Antworten nicht beantwortet habe und mich nicht sonderlich schlau darüber gemacht habe, oder sowas.
Ich habe schon vor einigen Tagen, bevor der Wahlomat draußen war, den Wahlswiper gemacht und dieses Ergebnis bekommen:

[Bild: https://pbs.twimg.com/media/D5O-1fZW4AMUjS9.jpg]


Den Wahlomat habe ich später auch nochmal gemacht und ein ähnliches Ergebnis erhalten. 
Die SPD kommt für mich zum Wählen nicht infrage, diese war auch beim Wahlomat weiter unten (der größte Unterschied im oberen Bereich). Von den drei Zweitplatzierten spricht mich tatsächlich Demokratie in Europa / DiEM25 sowohl vom Wahlprogramm als auch vom Konzept her am meisten an. Klar, die Grünen gingen auch immer irgendwie, aber man muss es ja auch ausnutzen, dass es keine 5%-Hürde gibt. Auf Listenplatz 1 von Demokratie in Europa in Deutschland steht übrigens der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Allein das ist für mich schon ein weiteres Argument für diese Partei.
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